24. März 2020

Werbeeinschränkung für Streaming-Anbieter

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Bestellbuttons für ein Online-Abonnement müssen den Verbraucher eindeutig und ausschließlich auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen. Die Beschriftung von Web-Elementen, die zu einer kostenpflichtigen Bestellung führen, dürfen keine ablenkende Werbung enthalten und müssen den Text „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung vorweisen. Das urteilten die Richter am Kammergericht in Berlin (AZ 5 U 24/19) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Netflix International. Reklame mit einem Gratismonat sei eine unzulässige Ergänzung. Die Richter untersagten außerdem eine Klausel, die das Unternehmen zu beliebigen Preiserhöhungen berechtigt hätte. Diese Benachteiligung der Kunden werde auch nicht durch ihr Kündigungsrecht ausgeglichen.

Lesen Sie mehr zu Streaming-Anbietern in „Kampf um den Kunden – Was Netflix & Co statt Glotze bieten“.