19. Mai 2022

Paket für den Nachbarn

© Have a nice day Photo/Shutterstock

Die Deutschen kaufen immer mehr online, bezahlt wird digital und alles kommt bequem nach Hause. Doch was geschieht mit dem Paket, wenn zum Lieferzeitpunkt keiner daheim ist? Oft springt der Nachbar ein. Aber dazu ist niemand verpflichtet. Die Paketannahme ist ein Gefallen. Wer sich für den Freundschaftsdienst entscheidet, geht damit Pflichten ein. Bei Schäden oder Verlust der Sendung haftet im Zweifel der Paketempfänger. Und was ist, wenn niemand kommt, um die Sendung abzuholen? Unsere Autorin schildert ihre Erfahrungen.

„Können Sie ein Paket für den Nachbarn annehmen?“ Seit ich regelmäßig zu Hause arbeite, höre ich diese Frage oft mehrmals in der Woche. Ich wohne im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, da klingeln Zusteller erfahrungsgemäß am liebsten, wenn sie Pakete für andere abgeben wollen. Die sogenannte Zustellung bei einem Ersatzempfänger ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders nicht erlaubt. Viele Versandunternehmen haben jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass die Abgabe an Personen in der Nachbarschaft zulässig ist. Der Begriff „Nachbar“ ist dabei juristisch umstritten. In der Regel sollte dieser nicht weit entfernt wohnen, also auf der gleichen Etage, im selben Mietshaus oder maximal im selben Wohnblock.

verbrauchertipp

Der Zusteller muss Sie über eine Nachricht im Briefkasten informieren, wann und wo er die Lieferung abgegeben hat. Nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn der Briefkasten nicht zugänglich ist oder es keinen gibt, darf er diese Information an die Tür oder an die Wand im Hausflur kleben.

Umgang mit fremdem Eigentum

Wer für eine andere Person eine Sendung annimmt, übernimmt laut Gesetz eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB). „Ich bin dann verpflichtet, das Paket so zu handhaben, wie es das Interesse meines Nachbarn erfordert. Dabei hafte ich schon für leichte Fahrlässigkeit“, erklärt Rechtsanwalt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein. Niemand sollte die für den Nachbarn angenommene Lieferung einfach vor dessen Wohnungstür abstellen. Denn für Verlust oder Schäden am Inhalt des Pakets kann im Ernstfall der Paketempfänger verantwortlich gemacht werden, weil er nicht gut genug darauf geachtet hat. „Deshalb: Pakete nur annehmen, wenn man den Nachbarn als verträglichen Menschen kennt.“

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.