22. November 2021

Pflege-Reförmchen

© Rido/Shutterstock

Die deutsche Pflegeversicherung steht seit Jahren in der Kritik, da sie nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine Pflegereform sollte vieles verbessern. Doch von den ursprünglich sehr verbraucherfreundlichen Vorschlägen aus dem Jahr 2020 haben es nur Bruchstücke in den Gesetzestext geschafft. Die wichtigsten Neuerungen: Der Eigenanteil für Pflegeheimbewohner sinkt schrittweise und die Zuschüsse für Pflegedienst und Kurzzeitpflege steigen. verbraucherblick erklärt, was sich ab 2022 für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verändert.

Kurz vor der Bundestagswahl hatte die Regierung noch ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen etwas verbessert. Auf grundlegende Reformen der Pflegeversicherung konnte sich die schwarz-rote Koalition nicht einigen und daher wurde nur ein „Pflege-Reförmchen“ in einem größeren Gesundheitspaket untergebracht. Im Beschluss mit dem sperrigen Namen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz gibt es vier größere sowie weitere kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es gilt ab 1. Januar 2022.

Die vier größeren Veränderungen sind:

  • 5 Prozent höhere Pflegesachleistung
  • 10 Prozent höhere Kurzzeitpflege
  • Reduzierung des Eigenanteils für die Pflege im Heim
  • Einführung einer Übergangspflege im Krankenhaus

Zu den kleineren Anpassungen zählen insbesondere:

  • Bessere Beratung
  • Möglichkeit, sich nach dem Tod eines Pflegebedürftigen noch Pflegeausgaben erstatten zu lassen
  • Einfachere Umwandlung von Sachleistung in Entlastungsbetrag

mehr lesen Sie in verbraucherblick 11/2021.

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Marina Engler schreibt seit Anfang 2014 als freie Journalistin für verschiedene Verbrauchermagazine. Ihre Schwerpunkte sind Gesundheit und Pflege. Da die journalistische Neugier tief in ihr verankert ist, befasst sie sich auch regelmäßig mit ganz anderen Themen.