17. Juli 2020

Quietscht die Mietpreisbremse?

© UfaBizPhoto/Shutterstock

In vielen Städten steigen die Mieten rasant – bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Gerade in Metropolen wie München, Hamburg oder Berlin sind die Mieten teils völlig überhöht. Um unzulässige Forderungen der Vermieter zu vermeiden, hat der Gesetzgeber im Juni 2015 die Mietpreisbremse beschlossen. Demnach darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch funktioniert das wirklich? Die Politik musste bereits nachbessern. Was hat sich durch das Mietrechtsanpassungsgesetz geändert? Und wie können Mieter sich wehren?

Die Mietpreisbremse soll vor unzulässigen Mietforderungen schützen. Die Bundesländer konnten sie für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt umsetzen – viele haben das auch getan. Doch in vielen Städten sind die Mieten weiter gestiegen. „Die Mietpreisbremse zeigt zwar Wirkung, jedoch nicht in dem von uns erhofften Ausmaß“, kritisiert Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes. Die gesetzlich bindende Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung werde häufig missachtet.

Die Nettokaltmiete für eine 2015 oder danach angemietete Wohnung lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2018 bei 7,70 Euro pro Quadratmeter. Das sind 12 Prozent mehr als für alle Wohnungen in Deutschland insgesamt, für die im Schnitt 6,90 Euro je Quadratmeter gezahlt wird. In Hamburg mussten Bewohner für die Neuanmietungen mit 10,30 Euro im Jahr 2018 die höchsten Nettokaltmieten deutschlandweit entrichten.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.