13. September 2017

Neue Regel zur Scheinselbstständigkeit

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Selbstständige müssen an vieles denken. Neben ihrer Arbeit stehen unter anderem Vorsorge und Versicherungen auf dem Programm. Vor allem die Frage nach der Sozialversicherungspflicht beschäftigt viele Selbstständige und auch Gerichte. Ein aktuelles Urteil nennt ein weiteres Kriterium, mit dem eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen werden kann und das auf höhere Honorare hoffen lässt.

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand entsprechend seinem Vertrag selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in dem Arbeitsverhältnis leistet. Die Folge davon ist, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind und auch nachgefordert werden können. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Fördermittel wie etwa der Existenzgründerzuschuss zurückgezahlt werden müssen. Die Fälle der Scheinselbstständigkeit sind allerdings oft strittig.

In verbraucherblick 09/2017 erfahren Sie alles zum aktuellen Urteil und welche Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit gelten.

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