14. Mai 2020

Schule und Studium finanzieren

© 462360148 Pressmaster/Shutterstock

Das Abitur ist geschafft, nun geht es an die Uni. Doch kann ich mir ein Studium mit der Hochschulreife finanziell überhaupt leisten? Diese Frage stellen sich derzeit einige Schüler. Vor allem wegen steigender Mieten in den Städten der Universitäten und Fachhochschulen stehen zukünftige Akademiker vor existenziellen Fragen. Die Corona-Krise hat die Situation zusätzlich verschärft. Doch die pandemiebedingten Neuregelungen bringen sogar Verbesserungen. verbraucherblick zeigt, wie man die Finanzspritze des Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, bekommt und wie sich später bei der Rückzahlung des Bildungskredites sparen lässt.

Seit vergangenem Sommer gilt das 26. BAföG-Änderungsgesetz. Dadurch sind die Bedarfssätze im Herbst 2019 um 5 Prozent gestiegen, ab dem kommenden Oktober steigen sie um weitere 2 Prozent. Für Studierende ab 30 Jahre werden neue BAföG-Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge eingeführt. Beim Elterneinkommen werden die Freibeträge in 3 Stufen angehoben: zuletzt um 7 Prozent, ab Herbst um weitere 3 Prozent und im Jahr 2021 dann nochmals um 6 Prozent. Der Kinderbetreuungszuschlag wird ab kommendem Wintersemester von derzeit 140 auf 150 Euro erhöht. Für die Überschreitung der Altersgrenze für den BAföG-Bezug und der Regelstudienzeit gelten seit vergangenem Herbst Kinderpflege- und -betreuungszeiten auch für Kinder bis zu 14 Jahren statt wie zuvor bis zu 10 Jahren. Neu: Auch die häusliche Pflege naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 3 wird als Grund für eine längere Studienzeit anerkannt.

Wer bekommt BAföG?
BAföG können Studierende an Hochschulen erhalten sowie an Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufsakademien. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können ab der 10. Klasse das sogenannte Schüler-BAföG beantragen – in diesem Fall 580 Euro pro Monat. Und selbst mit abgeschlossener Berufsausbildung und Wohnsitz bei den Eltern werden junge Erwachsene mit monatlich 439 Euro gefördert, wenn sie beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschule besuchen. Der Unterschied zum „normalen“ BAföG: Schüler müssen die finanzielle Förderung vom Staat nicht zurückzahlen, während Studierende die Hälfte zurückzahlen müssen.

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 05/2020.

Bestellung Einzelheft

E-Paper 05/2020: 5 €

Bestellung Abo

E-Paper für Buhl-Vertragskunden: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

E-Paper für alle anderen: 12 Ausgaben für 50 € pro Jahr

Andreas Einbock ist seit November 2015 Redakteur bei verbraucherblick. Seine Schwerpunkte sind Finanzen, Technik und Energie – und natürlich das Sparen, weshalb er die meisten Spartricks selbst testet. Zuvor hat er für eine Sonntagszeitung, einen Industrieverband und eine Industrie- und Handelskammer geschrieben.