15. November 2017

Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen

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Sie dürfen es nicht und trotzdem rufen unseriöse Firmen bei Privatpersonen zu Werbezwecken an: teils mit hartnäckigem, fast aggressivem Ton. Ihr Ziel ist es, Waren, erotische Dienstleistungen oder Verträge zu verkaufen. Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur über lästige Anrufe nehmen zu, obwohl solche Werbeanrufe verboten sind. Betroffene sprechen mitunter von Telefonterror. So können sich Verbraucher wehren.

Das Telefon klingelt, am Hörer meldet sich eine freundliche, warme Männerstimme: „Gratulation, Sie haben gewonnen!“ Während der Verbraucher noch überlegt, ob er überhaupt an irgendeinem Gewinnspiel teilgenommen hat, erklärt der fröhliche Gesprächspartner, dass man die schicke Uhr nur unter Abschluss eines Abonnements erhält. Die Bandbreite der Werbeversprechen ist groß: einmalig günstige Stromverträge, ein besonders preiswertes Zeitungsabonnement, scheinbare Schnäppchen jeglicher Art, traumhafte Gewinne. Wie Sie dieser vermeintlichen Falle schnell entkommen, lesen Sie in verbraucherblick 11/2017.

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