15. Februar 2019

Schwer übertragbar

© red mango/Shutterstock

Bei Konzerten von Sänger Ed Sheeran sind sie zum Standard geworden, für viele Fußballspiele gibt es keinen Zutritt mehr ohne sie und auch der Veranstalter der amerikanischen Band Metallica setzt darauf: personalisierte Eintrittskarten. Sie gewähren ausschließlich der Person Einlass, deren Name auf dem Ticket steht. Veranstalter versuchen damit den Schwarzmarkt einzudämmen, auf dem Eintrittskarten häufig für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises angeboten werden. Aber wie steht es um die Daten der Kunden und die Übertragung der Tickets?

Das muss frustrierend sein: Da gibt es nach langem Suchen und mit viel Glück doch noch Karten fürs Konzert des Lieblingskünstlers und am Ende wird man am Eingang abgewiesen mit der Begründung, das Ticket sei ungültig. So oder so ähnlich ist es zuletzt vielen Fans ergangen – erst bei Auftritten der amerikanischen Metal-Band Metallica, später auch bei Konzerten des britischen Sängers Ed Sheeran. Der Grund: Es stand nicht ihr Name, sondern der einer anderen, nicht anwesenden Person auf dem Ticket. „Nach deutschem Recht gibt es zwei Arten von Tickets“, erklärt Christian Gollner, Referent für Datenschutz und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit einem ganz normalen Ticket, beispielsweise einem Kinoticket, werde derjenige, der das Ticket präsentiere, eingelassen.

Anders liege der Fall bei personalisierten Tickets, sogenannten Namenspapieren: „Rein rechtlich kann aus diesem Ticket nur derjenige Rechte herleiten, dessen Name darauf steht. Nur die dort genannte Person kann also die Leistung einfordern.“ Dass eine Personalisierung von Tickets in Ordnung ist, bestätigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008. Und so ärgerlich es auch sein mag: In diesem Fall sind die Veranstalter im Recht, wenn sie Besuchern den Einlass verwehren, deren Name nicht mit dem auf ihrem Ticket übereinstimmt. … Mehr lesen Sie in verbraucherblick 02/2019.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.