24. April 2017

Selfie Tipps: So wird ein Selfie nicht illegal

© oneinchpunch/Fotolia.com
Milliarden Fotos werden täglich in Facebook, Instagram oder Snapchat weltweit hochgeladen. Viele davon sind Selfies, also Fotos, bei denen man sich selbst fotografiert, beispielsweise mit Freunden, vor einem berühmten Bau, einem Kunstwerk oder zusammen mit einem Star. Was viele nicht wissen: Nicht jedes dieser Bilder ist erlaubt. Unsere Selfie Tipps klären auf!

Es ist längst Alltag, mit dem Handy schnell mal ein Foto von sich selbst zu machen und in seinem favorisierten sozialen Netzwerk zu posten. Die digitalen Erinnerungen an bestimmte Orte und Situationen gehören für viele Menschen einfach dazu und sie wollen sie auch mit Freunden teilen. Allerdings ist nicht alles erlaubt, was geht. Ein Beispiel: In Köln ein Foto von sich selbst mit dem Kölner Dom im Hintergrund zu machen – das ist kein Problem. Auch nicht, wenn Sie das Foto im Anschluss bei Facebook teilen. Ist im Hintergrund der beleuchtete Eiffelturm in Paris bei Nacht zu sehen, kann das jedoch Ärger geben.

Die Panoramafreiheit gilt nicht überall

Der Unterschied hängt mit der sogenannten Panoramafreiheit zusammen: „Sie umfasst in Deutschland Werke an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln. Der Begriff „öffentlich“ schließt private Grundstücke aus. Heißt: Auch in Deutschland können Schlösser- oder Parkverwaltungen entscheiden, ob Bilder auf ihrem Gelände gemacht und geteilt werden dürfen. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise entschieden, dass Fotos, die vom Schloss Sanssouci für kommerzielle Zwecke gemacht werden, genehmigt werden müssen (V ZR 14/12).

Panoramafreiheit wie in Deutschland gibt es aber beispielsweise in Frankreich nicht. Trotzdem sind Bilder vom Eiffelturm kein Problem – wenn sie tagsüber aufgenommen wurden. „Die Betreiberfirma SETE hat auf die Veröffentlichungsrechte bei Tagesbildern verzichtet“, sagt Solmecke. Nachts jedoch hat sich SETE die Veröffentlichungsrechte am beleuchteten Eiffelturm schützen lassen. Fotografieren darf man ihn zwar. „Man muss aber aufpassen, welche Fotos man veröffentlicht“, rät Christian Solmecke. Von einer Veröffentlichung spricht man auch, wenn das Foto in sozialen Netzwerken gepostet wird.

Ähnlich kompliziert verhält es sich mit z.B. Selfies mit Kunstwerken oder Prominenten. Neben dem Urheberrecht gibt es noch das Persönlichkeitsrecht. Was es dabei zu beachten gibt und was Sie über die Veröffentlichung von Kinderfotos wissen sollten, erklären wir Ihnen in verbraucherblick 04/2017. Lesen Sie jetzt unsere Selfie Tipps.

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