16. März 2023

Sind die groß geworden

© fizkes/Shutterstock

Es wird Zeit umzudenken, was die umgangssprachliche Bezeichnung für Minijobs angeht. Fast 10 Jahre lang wurden sie üblicherweise salopp als 450-Euro-Jobs bezeichnet, doch damit ist seit Oktober 2022 Schluss. Seitdem gilt die deutlich höhere Verdienstgrenze von 520 Euro. Damit reagierte die zuständige Minijob-Zentrale auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Was gilt es, bei Minijobs zu beachten? Wann dürfen Minijobber mehr verdienen? Und wo sind Fallstricke? 

Wer kennt nicht die Aushänge im Einzelhandel oder in Cafés: „Aushilfe auf 450-Euro-Basis gesucht“. So oder so ähnlich lauteten Jobangebote für geringfügig Beschäftigte fast ein Jahrzehnt, seit im Dezember 2013 die Verdienstgrenze für sogenannte Minijobber von 400 auf 450 Euro angehoben wurde. Seit Oktober 2022 müssen Unternehmen und Privathaushalte auf Suche nach Aus- oder Haushaltshilfen umdenken und ihre Anzeigen neu formulieren oder zumindest die Zahlen ändern. Die Minijob-Zentrale hat die Verdienstgrenze für die derzeit rund 6,7 Millionen Minijobber (Stand: 2. Quartal 2022, Quelle: Minijob-Zentrale) auf 520 Euro angehoben. Eine weitere Neuerung: Anders als bisher erhöht sich die Verdienstgrenze nunmehr automatisch, und zwar immer dann, wenn der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 12 Euro pro Stunde) steigt.

Haushaltshilfe, Gärtner & Co: Was müssen Privathaushalte beachten?

Laut Minijob-Zentrale waren zum Stichtag 30. Juni 2022 bundesweit 279.800 Minijobber in Privathaushalten gemeldet. Dabei führt der Weg über das Haushaltsscheckverfahren und die Anmeldung der Person bei der Minijob-Zentrale. Dann können 20 Prozent des Lohns als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abgezogen werden. Und auch die beschäftigte Person hat etwas davon, da sie dann unfallversichert ist. Die Vorgaben für Minijobs in Privathaushalten sind die gleichen wie für Unternehmen – mit zwei Ausnahmen. Privathaushalte zahlen lediglich Rentenbeiträge in Höhe von 5 Prozent statt 15 Prozent und müssen die Arbeitsstunden nicht detailliert protokollieren.

Privathaushalte, die einen Minijob zu vergeben haben, können bei der Minijob-Zentrale kostenlos einen Muster-Arbeitsvertrag herunterladen.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 03/2023.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 03/2023: 5 €

Bestellung Abo
E-Paper: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.