16. März 2018

So nutzen Sie das neue Datenschutzrecht

©theromb/Shutterstock

Vorgaben der EU gelten oft als sperrig und trocken. Das trifft auch auf Datenschutz zu. Kommt beides zusammen, wird’s meist kniffelig und spröde. Diesen Charme versprüht auch die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Hinter dem Wortungetüm verbergen sich aber ganz praktische Rechte. Damit können Verbraucher ab dem 25. Mai das besser schützen, von dem ihnen oft nicht bewusst ist, dass es ihnen gehört: ihr digitales Eigentum. Was zählt dazu? Was kommt auf Nutzer von Smartphones, Tablets und PCs zu? Und wie können Auskunfts- und Löschrechte bei Anbietern und Dienstleistern eingefordert werden?

Die Datenschutzgrundverordnung ersetzt die mittlerweile in die Jahre gekommene EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 und soll ein einheitliches, hohes und praxisfähiges Datenschutz-Niveau in allen Mitgliedsstaaten des Wirtschaftsraums gewährleisten. Dass dies dringend erforderlich ist, zeigt ein kurzer Blick in die Geschichte. Die Datenschutz-Richtlinie der EU hatte ihre Wurzeln im Jahr 1990. Um ein Gefühl für diese Zeit zu entwickeln: Damals liefen Computer üblicherweise noch unter Betriebssystemen wie DOS, hatten typischerweise 4 MiB (Mebibyte) Hauptspeicher sowie 120 MB Festplattenspeicher und kosteten umgerechnet etwa 6000 Euro. Außerdem brachte Microsoft 1990 gerade sein erstes massentaugliches Betriebssystem Windows 3.0 auf den Markt und das Internet machte weltweit weniger als 1 Prozent der weltweiten Informationsflüsse aus. …

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Nutzen Sie unsere überarbeitete Version von „Framstags freundlichem Folterfragebogen“, um Ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen. So sparen Sie
sich Formulieren und können sich sicher sein, dass Ihr Brief konform zur
DSGVO ist. Sie sollten den Brief aber erst ab dem 25. Mai 2018 versenden,
sonst können sich die Anbieter darauf berufen, die neue EU-DSGVO noch
nicht umgesetzt zu haben. Sie finden eine Word- und PDF-Version auf unserer
Website zum kostenlosen Download.

 

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