So nutzen Sie Vermögenswirksame Leistungen
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Die monatlichen Zuschüsse des Arbeitgebers sind überschaubar. Verschenken sollten Arbeitnehmer sie dennoch nicht. Viele wissen darüber hinaus gar nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) überhaupt zustehen. Immerhin gibt es in Deutschland deutlich weniger Verträge als Anspruchsberechtigte. Zudem zahlt der Staat manchen noch eine Extrazulage.
Wer bekommt das Geschenk vom Chef und welche VL-Varianten lohnen sich? Das erfahren Sie in verbraucherblick 03/2017.