16. Mai 2017

Sorgerecht für Vollwaisen

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Keiner beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Schon gar nicht, wenn man gerade erst Eltern geworden ist und das Baby im Arm friedlich schläft. Doch auch für den schlimmsten Fall sollte man mit klarem Kopf Entscheidungen treffen und vorsorgen. Hierzu zählt neben der finanziellen Absicherung des Kindes auch die Fürsorge für das gemeinsame Kind.

Der Normalfall ist klar geregelt. Stirbt ein sorgeberechtigter Elternteil, dann wird der überlebende Elternteil allein sorgeberechtigt. Was ist aber, wenn die Eltern geschieden sind oder wenn Vater und Mutter gleichzeitig versterben – beispielsweise bei einem Autounfall? Anders als landläufig vermutet, gibt es in diesen traurigen Fällen keinen gesetzlichen Automatismus. Weder die Taufpaten noch die Eltern oder Geschwister des verstorbenen Paares werden automatisch zum Vormund der Vollwaise. Alles was Sie zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie in verbraucherblick 05/2017.

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