17. September 2016

Surfen im Dienst: Was am Arbeitsplatz erlaubt ist

© Monkey Business Images/Shutterstock.com
Wer in einem Büro arbeitet, sitzt in der Regel an einem Computer, der mit dem Internet verbunden ist. Die Programme für Rechnungen, Bildbearbeitung oder Präsentationen sind offen, der Klick ins Netz ist oft allzu verlockend: Kurz die privaten E-Mails checken, gucken, was Freunde in den Sozialen Netzwerken so treiben oder einfach den nächsten Urlaub buchen. Viele Arbeitnehmer wissen aber nicht, ob sie das überhaupt dürfen. Oft ist das private Surfen am Arbeitsplatz unklar geregelt.

Sylvia Walther surft gerne mal privat im Internet. Sie arbeitet als Sekretärin, ihr wichtigstes Arbeitsmittel ist der Computer. Sie schreibt E-Mails, verwaltet Personalakten und pflegt den Online-Kalender ihres Vorgesetzten. Doch auch in den Pausen sitzt die 53-Jährige oft am Computer. Sie sagt: „Ich benutze ihn privat ziemlich regelmäßig in der Mittagspause. Dann schreibe ich meinem Mann, frage ihn, wie es ihm geht, was vormittags so passiert ist. Und ansonsten recherchiere ich schon immer mal wieder von hier aus, beispielsweise für den nächsten Urlaub.“

Mal kurz im Internet surfen – das dürften die meisten Arbeitnehmer kennen. Denn das Private und das Berufliche vermischen sich immer mehr. Nach Dienstschluss werden fleißig E-Mails geschrieben und Konzepte erstellt – im Umkehrschluss dringt auch das Private immer mehr ins Arbeitsleben ein, weil viele Menschen immer mehr mit dem Internet verschmelzen und ohnehin ständig online sind. Die nächste Ablenkung lockt verführerisch, nur eine kleine Handbewegung, ein kurzer Fingerdruck: Klick! Wie wird das Wetter heute Abend? Klick! Klappt das abendliche Date per Online-Dienst? Und klick, was hat das Restaurant, bei dem man zu Verführungszwecken dinieren will, überhaupt auf der Speisekarte? Einmal kurz geklickt – und die Abmahnung kassiert, schlimmstenfalls sogar die fristlose Kündigung. Erfahren Sie mehr in verbraucherblick 09/2016.

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