2. Januar 2016

Lebensmittelverpackungen müssen exakter werden

© dehweh/Fotolia.com

Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind gesetzlich geregelt. Hinter „natürlichen Aromen“ verbirgt sich jedoch häufig etwas anderes als der Verbraucher vermutet. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass Darstellungen auf Verpackungen nicht in die Irre führen dürfen – unabhängig davon, ob die gesetzlichen Regelungen beachtet wurden.

Appetitliches Konservenobst, Joghurt mit natürlichen Zutaten, fettarmer Käse für figurbewusste Verbraucher – die Lebensmittelindustrie verspricht so einiges. Hinter der verlockenden Darstellung verbirgt sich häufig anderes, als der Käufer vermutet.

Verordnungen aus Brüssel garantieren ein Mindestmaß an Verbraucherschutz. Doch auch wenn diese Vorgaben eingehalten werden, kann ein Verpackungsdesign unzulässig sein: Verpackungen dürfen den Verbraucher nicht über den Inhalt von Lebensmitteln in die Irre führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Dezember vergangenen Jahres im sogenannten Teekanne-Urteil bekräftigt. Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln dürfen nicht den fälschlichen Eindruck erwecken, dass eine gewisse Zutat enthalten sei.

verbraucherblick 01/2016 erklärt was sich hinter natürlichen Aromen verbirgt, welche Informationen auf einer Lebensmittelverpackung stehen müssen und welche Regelungen es zu den Nährwertangaben gibt.

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