10. Februar 2016

Leichenschau ist oft überteuert

© Photographee.eu/Fotolia.com
„Nichts im Leben ist umsonst und selbst der Tod kostet das Leben“, weiß der Volksmund zu berichten. Doch das stimmt so nicht, denn der Tod kostet weit mehr als nur das Leben: Die ärztliche Feststellung des Todes muss auch bezahlt werden – und zwar privat und nicht selten sogar überhöht.

Ein Leben lang war Marlies Eckert aus Staßfurt gesetzlich krankenversichert. Als die 68-jährige zu Hause nach kurzer schwerer Krankheit im Kreise ihrer Familie starb, rief ihr Ehemann Horst sofort den ärztlichen Notdienst. Der herbeigerufene Arzt stellt den Tod fest und eine Privatrechnung aus – sehr zum Erstaunen des Witwers. Was viele gesetzliche Krankenversicherte nicht wissen: Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft. Diese gesetzliche Regelung (§ 190 Abs. 1 SGB V) führt dazu, dass schon die Kosten der Todesfeststellung nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden. So wird der soeben Verstorbene posthum umgehend zum „Privatpatienten“.

Das war eine ganz neue Erfahrung für Witwer Horst Eckert. Verwundert bezahlte er die Arztrechnung in Höhe von rund 75 Euro umgehend. Auf die Idee, dass etwas mit der Rechnung nicht in Ordnung sein könnte, kam er nicht. Doch 75 Euro waren absolut unzulässig.

Bestatter – am besten mit den Kosten rund um den Tod vertraut – wissen ein Lied über die falsche Arztrechnung im Zusammenhang mit der Todesfeststellung zu singen. Aus Angst, künftig von Ärzten nicht mehr an Hinterbliebene weiterempfohlen zu werden oder den für die Beisetzung nötigen ärztlichen Totenschein nicht zu erhalten, schweigen viele Bestatter allerdings. Die Bestatterin Daniela Firlus (Name von der Redaktion geändert) aus Krefeld berichtet von Arztrechnungen, die schnell mal unzulässigerweise 200 Euro erreichen können.

Hinterbliebene müssen aufmerksam sein, wenn sie vom Arzt die Kosten der Leichenschau präsentiert bekommen. verbraucherblick 02/2016 zeigt auf, was der Arzt in Rechnung stelle darf und wer Ihnen bei der Überprüfung der Rechnung behilflich sein kann.

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