15. Mai 2019

Über den Tod hinaus

© 32998864 Ivonne Wierink/Shutterstock

Wenn ein Mensch stirbt, ist es für viele Angehörige wichtig, einen Ort zum Trauern zu haben. Einer Umfrage der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas zufolge gehen 70 Prozent aller Deutschen mindestens einmal im Jahr auf den Friedhof, um ein Grab zu besuchen. Einigen Menschen hilft es, das Grab eines Angehörigen regelmäßig neu zu bepflanzen und zu schmücken. Andere empfinden die regelmäßige Pflege einer Grabstätte als Belastung, etwa weil sie weit entfernt wohnen oder gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sind. Was tun, wenn sich niemand um die Grabpflege auf dem Friedhof kümmern kann?

Manche Menschen machen sich zu Lebzeiten schon Gedanken über ihren Tod und die für sie passende Grabstätte. Knapp ein Viertel aller Deutschen bevorzugt dafür laut des Fördervereins Aeternitas weiterhin das klassische Sarggrab, 19 Prozent das Urnengrab auf dem Friedhof. Die durchschnittliche Ruhezeit für diese althergebrachten Bestattungsformen beträgt 23 Jahre. Während dieser Zeit muss das Grab gepflegt werden. Manche Friedhöfe haben dafür bestimmte Vorschriften, etwa zur Art der Bepflanzung oder zu der Frage, ob Grabplatten zulässig sind oder nicht. Solche Regeln stehen meist in den Satzungen oder lassen sich bei der Friedhofsverwaltung erfragen.

Einer trägt die Verantwortung

Selbst wenn sich mehrere Hinterbliebene für die Pflege eines Grabes zuständig fühlen, ist rechtlich gesehen nur diejenige Person dafür verantwortlich, die den Nutzungsvertrag für die Grabstätte mit dem Friedhofsträger abschließt und bezahlt. Dass mehrere Angehörige sich die Verantwortung für das Grab teilen, ist nicht möglich. In der Regel akzeptiert die Friedhofsverwaltung nur einen Vertragspartner, alles andere müssen die Hinterbliebenen unter sich klären.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.