21. Februar 2022

Über Gebühr

© Titipong Chumsung/Shutterstock

Kosten für die Kontoführung, Filialschließungen und dann auch noch Minuszinsen: Viele Banken machen es ihren Kunden nicht leicht. Zuletzt drohten Geldinstitute mit Kündigung von Konten, wenn Kunden den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen. Doch jüngste Urteile stärken die Verbraucherrechte in einigen Punkten. Wie können Bankkunden sich gegen zu Unrecht erhobene Entgelte wehren? Was tun bei Minuszinsen? verbraucherblick zeigt, wie man noch passende und günstige Girokonten finden kann.

Hohe Zinsen auf das Ersparte, kostenlose Kontoführung und ein Bankberater, an den sich Kunden bei Fragen vertrauensvoll in der Filiale bei sich um die Ecke wenden können. So war es vielleicht früher. Doch seit einiger Zeit hat sich für Bankkunden vieles geändert. Zinsen auf ihr Erspartes bekommen sie auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto schon lang nicht mehr. Doch nicht nur das, mittlerweile verlangen viele Banken und Sparkassen für das Guthaben auf einem Girokonto sogar ein sogenanntes Verwahrentgelt von ihren Kunden. Dieses Entgelt – auch Negativzins, Strafzins oder Minuszins genannt – liegt nach Angaben der FMH-Finanzberatung im Schnitt bei -0,5 Prozent und wird bei manchen Banken und Sparkassen ab 5000 Euro, bei anderen ab 10.000 Euro, bei zwei Volksbanken bereits ab 1 Euro fällig (Stand: Januar 2022). Insbesondere an Neukunden geben Banken und Sparkassen auf diese Weise Strafzinsen weiter, die die Institute selbst für Guthaben an die Europäische Zentralbank zahlen müssen.

Nach einer Einschätzung der Stiftung Warentest gibt es für Verbraucher immer noch die Möglichkeit, Minuszinsen auf Erspartes zu vermeiden. Auch laut FMH-Finanzberatung ist es noch möglich, den Strafzinsen durch einen Kontowechsel zu entgehen. Doch immer mehr Institute führen die Entgelte ein. Dabei sei noch nicht einmal höchstrichterlich geklärt, ob die kassierten Entgelte zulässig sind, berichtet die Stiftung Warentest. Denn während die Landgerichte Leipzig (AZ 5 O 640/20) und Tübingen (AZ 4 O 187/17) in früheren Verfahren zugunsten des Verwahrentgelts urteilten, sprach sich das Landgericht Berlin (AZ 16 O 43/21) Ende Oktober 2021 dafür aus, die Entgelte Kunden zu erstatten, ebenso das LG Düsseldorf im Januar 2022 (AZ 12 O 34/21). Mittlerweile sind die Auseinandersetzungen teilweise schon wieder in der Berufung. Vielleicht muss diese Grundsatzfrage sogar irgendwann einmal vom Bundesgerichtshof geklärt werden. Verbraucherschützer raten dazu, sich auf Verwahrentgelte nicht mehr einzulassen und zu einer meist günstigeren Direktbank zu wechseln.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.