21. April 2017

Umgangsrechte miteinander regeln

© Family Business/Shutterstock.com
Wenn Eltern sich trennen, sehen die meisten Kinder ihren Vater nur noch alle 14 Tage am Wochenende und verlieren oftmals auch einen ganzen Teil ihrer Verwandtschaft aus den Augen. Gerade Großeltern, die häufig zu den engsten Bezugspersonen eines Kindes gehören, leiden darunter, wenn sie ihre Enkel nicht mehr sehen. Vielen Betroffenen widerstrebt es jedoch, ihren gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit dem Kind vor Gericht durchzusetzen.

Grundsätzlich haben beide Elternteile die Pflicht und ebenso das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. In der Regel macht derjenige davon Gebrauch, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Laut Paragraph 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Vater und Mutter zudem „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. Wie oft und in welcher Form Umgang mit dem Kind stattfindet, entscheidet gegebenenfalls das Familiengericht. Genauso wie seine Eltern hat auch das Kind ein Recht darauf, regelmäßig seinen Vater und seine Mutter zu sehen. Bei allen Entscheidungen steht darum das Kindes- wohl im Vordergrund.

In verbraucherblick 04/2017 erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.