17. Februar 2021

Und wer zahlt das jetzt?

© LightField Studios/Shutterstock

Wer Ware kauft, will dass sie einwandfrei funktioniert. Ein mangelhaftes oder defektes Produkt muss der Verkäufer oder Händler in der Regel reparieren beziehungsweise ersetzen. Doch was gilt, wenn durch einen Mangel ein weiterer Gegenstand beschädigt oder sogar eine Person verletzt wird? Dann können Betroffene unter bestimmten Umständen Schadensersatz vom Hersteller verlangen – im Rahmen der Produkthaftung. Welche Rechte haben Verbraucher dadurch?

Die Waschmaschine geht kurz nach dem Kauf kaputt – ein Fall für die Garantie oder Gewährleistung. Doch unter Umständen steht einem Käufer auch Schadensersatz zu. Wenn beispielsweise die defekte Maschine einen Wasserschaden verursacht. Das kann auch gelten, wenn ein neues Regal plötzlich zusammenbricht, die teure Ming-Vase herunterfällt und in tausend Teile zerspringt. Eine Verkettung unglücklicher Zufälle, die bei dem Verbraucher letztlich die Frage offenlässt: Wer haftet? Für ihn ist es schwer zu beurteilen, ob er seine Beschwerden an den Hersteller oder Verkäufer richten soll und was ersetzt werden kann: das Regal, die Vase oder sogar beides? Trifft den Käufer keine Schuld, kann er Rechte geltend machen. 

Im Falle der zerstörten Vase geht es um einen Schaden, der dem Verbraucher infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden ist. In solchen Fällen greift die Produkthaftung. Auch wenn der Geschädigte mit dem Hersteller keinen Vertrag geschlossen hatte, kann er diesen über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) belangen.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.