9. Februar 2016

Mit einer Haushaltshilfe den Alltag meistern

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Wenn Oma ungünstig stürzt oder Mama in die Reha muss, gelangen viele Familien an ihre Grenzen. In solchen Situationen, also wenn die haushaltführende Person krankheitsbedingt ausfällt und niemand die Rolle übernehmen kann, finanziert die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe.

Eine Haushaltshilfe kann eine große Entlastung sein. Sie übernimmt Aufgaben, die sich gesunde Erwachsene in einer Familie aufteilen können.

Dabei wird zwischen folgenden Unterstützungsleistungen unterschieden:

Behandlungspflege

Darunter versteht man medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Leistungen, wie etwa Spritzen setzen, Wunden säubern, Verbände wechseln oder Medikamente verabreichen.

Grundpflege

Darunter versteht man Tätigkeiten, die ein gesunder Mensch alleine verrichten kann, ein kranker aber nicht, etwa waschen, anziehen oder essen.

Haushaltshilfe

Darunter versteht man die Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben, wie einkaufen, kochen, waschen oder putzen.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine solche Hilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder der staatlichen Beihilfe finanziert wird. Auch Beamte, die Unterstützung von der staatlichen Beihilfe bekommen, können sich die Kosten für eine Haushaltshilfe teilweise erstatten lassen. Privatversicherte hingegen gehen in der Regel leer aus.

Entscheidend ist, dass die Person, die normalerweise den Haushalt führt, aus Krankheitsgründen für eine bestimmte Zeit ausfällt und niemand sonst aus dem Haushalt diesen Ausfall abfedern kann. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind und wie Sie Unterstützung bekommen, zeigt verbraucherblick anhand von Beispielen in der Ausgabe 02/2016.

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