1. April 2016

Verbraucher dürfen Hochzins-Vertrag behalten

Bausparer dürfen darauf hoffen, gekündigte Verträge fortführen zu können. Als erstes Berufungsgericht hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass das Unternehmen Wüstenrot seine Kündigung zurücknehmen muss (AZ 9 U 171/15, OLG Stuttgart).

Damit steigen die Chancen für Inhaber eines Bausparvertrages, ihre zumeist gut verzinsten Anlagen angesichts des aktuellen Zinstiefs zu behalten. Betroffene Kunden sollten im Falle einer Kündigung prüfen, ob und wie lange ihr Vertrag zuteilungsreif ist oder ob die Bausparsumme vollständig angespart wurde. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Broschüre mit Fallkonstellationen, Musterbriefen und Tipps zum Kündigungswiderspruch erstellt.

Im konkreten Fall hatte der zweitgrößte Bauspar-Anbieter Deutschlands einen seit 1978 laufenden und mit drei Prozent verzinsten Vertrag gekündigt. Die Richter wiesen aber das gesetzliche Kündigungsrecht sowie die Argumentation zurück, nach der ein Vertrag zehn Jahre nach sogenannter Zuteilungsreife kündbar sei. Bei dem Urteil handelt es sich um einen Einzelfall. Es ist aber mit ähnlichen Urteilen zurechnen, da beim OLG Stuttgart weitere Fälle vorliegen und in der Regel eine erstmals eingenommene Haltung beibehalten wird. Wüstenrot hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.