8. Oktober 2016

Vergleichsportale: Wirklich die beste Versicherung?

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Ähnlich wie bei Preisvergleichsseiten- gibt es seit einiger Zeit viele sogenannte Vergleichsportale für Versicherungen. Diese weisen oftmals trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben nicht hinreichend darauf hin, dass sie nur solche Versicherungsunternehmen führen und empfehlen, die ihnen üppige Provisionen zahlen. 

Vergleichsportale kassieren Provisionen

Während ältere Menschen nach wie vor eher auf Versicherungsberater setzen, nutzen die jüngeren und technikaffinen Kunden das Internet heute zunehmend nicht nur für den Einkauf von Waren, sondern auch für Suche und Abschluss von Versicherungen und ähnlichen Verträgen. Meist bedienen sie sich dazu einer Webseite, die die Preise bei mehreren Anbietern vergleicht und günstige Angebote vorschlägt. Dieses Modell kennt man von Reisen und Hotelbuchungen ebenso wie von Elektronikartikeln und anderen Produkten des Einzelhandels. Allerdings gibt es dabei einen erheblichen Unterschied: Vergleichsportale für Versicherungen sind Versicherungsmakler. Sie kassieren zumeist bereits für die Aufnahme eines Produkts in ihr Sortiment eine Gebühr und bei Abschluss einer Versicherung kommt noch eine saftige Provision dazu.

Das deutsche Recht geht mittlerweile sehr strikt mit Maklern und solchen Beratern um, die für ihre Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit nicht von den Kunden direkt bezahlt werden, sondern von den Unternehmen eine Provision erhalten, deren Verträge sie vermitteln. Hintergrund ist, dass solche provisionsgebundenen Vermittler eben keine unabhängigen Berater sind. Sie müssen möglichst viele Verträge von solchen Unternehmen an ihre Kunden vermitteln, die ihnen eine möglichst hohe Provision zahlen. Denn so verdienen sie ihr Geld. Leider ist dasjenige Unternehmen, das die höchste Provision zu zahlen bereit ist, sehr häufig eben nicht das für den Verbraucher günstigste Unternehmen.

Im Bereich der langfristigen Verträge, beispielsweise bei Versicherungen oder Finanzanlageprodukten, kommt hinzu, dass die Vertragswerke oft kompliziert und für den Verbraucher schwer im Detail nachvollziehbar sind. Der sprichwörtliche Teufel steckt aber oftmals gerade in solchen Details.

Das Landgericht München hat nun entschieden: Die Plattform Check24 muss deutlich machen, dass sie als Versicherungsmakler und nicht etwa als unabhängiges Vergleichsportal agiert. Ein wegweisendes Urteil, das den Verbraucherschutz deutlich stärkt. Was heißt das für Verbraucher? Erfahren Sie es in verbraucherblick 10/2016.

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