Was beim Nebenverdienst gilt
Rita Sanyang arbeitet Vollzeit in einer Allgemeinarztpraxis. Die medizinische Fachangestellte wird übertariflich bezahlt. Abzüglich der Miete bleiben ihr rund 950 Euro im Monat. „Es reicht aber trotzdem nicht für mich und meine Tochter zum Leben“, erzählt die alleinerziehende Mutter. Deshalb kellnert sie an ihren freien Nachmittagen, abends oder am Wochenende in einem Café. „Damit wir beide nicht jeden Euro zweimal umdrehen müssen – uns auch mal was gönnen können“, sagt die 34-Jährige. So wie Rita Sanyang geht es vielen Menschen in Deutschland. Knapp drei Millionen Beschäftigte verdienen sich neben ihrem Hauptberuf etwas im Nebenjob dazu, Männer und Frauen gleichermaßen – Tendenz steigend.
Egal, ob aus wirtschaftlichen Gründen oder aus persönlichem Interesse, grundsätzlich darf jeder einem Nebenjob nachgehen – sogar wenn das im Arbeitsvertrag verboten ist. Der Chef darf Nebentätigkeiten also nicht verbieten. Multijobber müssen aber Ruhe- und Höchstarbeitszeiten einhalten. Was rechtlich und steuerlich gilt, erklärt verbraucherblick 04/2017.