14. August 2019

Was Patchworkfamilien beachten müssen

© 168551594 Mega Pixel/Shutterstock

Die gesetzlich geregelte Erbfolge ist eine klare Angelegenheit. Stiefkinder haben dabei allerdings nicht das gleiche Recht wie Adoptivkinder. Und das kann im Erbfall unerwünschte Folgen haben. In Patchworkfamilien ist die Sachlage häufig besonders kompliziert. Die gesetzliche Erbfolge ist dann nur selten oder zufällig das, was gewünscht ist. Daher muss für den Fall der Fälle über ein Testament geregelt werden, wer wann, wie und was erben soll.

Beispiel einer typischen Patchworkfamilie: Lisa und Max sind schon seit einigen Jahren verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter geht bereits in die erste Klasse. Lisa hat aus einer früheren Beziehung bereits eine ältere Tochter. Deren Vater hat mit seiner neuen Partnerin zwei gemeinsame Kinder. Und auch Max hat eine Vorgeschichte. Er hat zwei Töchter mit seiner ersten Ehefrau. Daraus ist nun eine typische Patchworkfamilie entstanden, wie sie heute gar nicht mehr selten ist. Immerhin lebt laut Bundesfamilienministerium jede zehnte der circa 11,5 Millionen Familien als Stief- oder Patchworkfamilie zusammen.

Unverzichtbar: das Testament

Sollte Lisa oder Max etwas zustoßen, möchten beide natürlich, dass ihre Kinder mit anderen Partnern dem gemeinsamen Kind gleichgestellt sind. Außerdem wollen sie sich gegenseitig absichern. Die ehemaligen Partner dagegen sollen nicht mehr erben. „Eine typische Situation, in der wir um Rat gefragt werden“, sagt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Aus seiner Erfahrung schätzt er, dass etwa 15 bis 20 Prozent derer, die anwaltliche Hilfe für die Testamentserstellung holen, Patchworkfamilien sind. Sie müssen, um die gesetzliche Erbfolge auszuschalten, ein Testament aufsetzen. Sonst landet ihr Vermögen später einmal bei den falschen Erben.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.