21. April 2016

Widerruf von Interneteinkäufen: Die Angabe von Gründen ist nicht nötig

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in einem Urteil vom 16. März 2016 (AZ: VIII ZR 146/15) klar, dass der Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich ist. Das heißt, was im Internet bestellt wurde, darf innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgegeben werden – egal warum. Im verhandelten Fall ging es um Matratzen, die der Käufer zurückgeben wollte, weil er sie an anderer Stelle günstiger gefunden hatte. Der Händler vertrat den Standpunkt, dass eine Rückgabe der Ware nur aufgrund von Prüfung der Ware zulässig sei. Die Forderung nach dem Tiefstpreis war für den Händler kein gültiger Widerrufsgrund. Für die Richter des BGH war aber nur entscheidend, dass der Kunde die Frist zur Kündigung eingehalten hatte. Die Beweggründe seien hierbei nicht von Bedeutung.