13. Dezember 2018

Wehren lohnt sich

©rangizzz/Shutterstock

Krankenkassen verweigern mitunter Leistungen, obwohl sie diese eigentlich zahlen müssten. Oder sie lassen Anträge einfach zu lange liegen. Für Versicherte kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen, wenn die Kasse eine Kostenübernahme ablehnt oder nicht innerhalb von drei Wochen reagiert. Laut einer Studie waren beispielsweise bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen mehr als die Hälfte der Widersprüche erfolgreich. Doch viele Versicherte wehren sich nicht gegen ablehnende Bescheide der Kassen. Das Problem: Sie kennen ihre Rechte nicht.

Peter U. hatte bei seiner Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung eingereicht. Vergeblich wartete er auf die Bewilligung des Antrags. Nach mehr als drei Wochen Wartezeit rief er bei seiner Krankenkasse an. Die teilte ihm telefonisch mit, dass sie den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten wolle. Was Peter U. nicht wusste: Das Verhalten seiner Krankenkasse ist klar rechtswidrig. Erst bei einer Rechtsberatung hat er erfahren, dass seine Behandlung nach Verstreichen der Frist von drei Wochen automatisch als bewilligt gilt. Das heißt, er kann sich behandeln lassen und die Kasse muss die Kosten übernehmen. …

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 12/2018.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 12/2018 kaufen: 5 €

Print 12/2018 kaufen: 9 €

Bestellung Abo
E-Paper: 12 Ausgaben für je 4,17 €

Print+E-Paper: 12 Ausgaben für je 5,88 €

Buhl-Kunde mit laufendem Vertrag?
[rabattiert]: 12 Ausgaben für je 1 €

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.

 

Anja Utfeld arbeitet für die Medienproduktion Cartagena. Sie ist Autorin von zahlreichen Dokumentationen, Reportagen und Magazinbeiträgen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit Schwerpunkt Wirtschaft und Verbraucherschutz.