15. Februar 2019

Unfallbrennpunkt Parkplatz

©Srdjan Randjelovic/Shutterstock

Auf Parkplätzen kracht es häufig. Fast jeder zweite Sachschaden, der Kfz-Versicherungen gemeldet wird, entsteht beim Parken und Rangieren. Ein Parkplatzunfall ist ärgerlich und schnell teuer. Selbst kleine Kratzer oder Beulen beheben zu lassen, kostet oft vierstellige Summen. Mehr als drei Milliarden Euro zahlen die Autoversicherer jährlich für Sachschäden durch Park- und Rangierunfälle – Geld, das sie sich durch das Zurückstufen in der Schadensfreiheitsklasse teils vom Kunden zurückholen, sofern er Schuld oder Mitschuld hat. Doch welche Regeln gelten überhaupt auf Parkplätzen und wann ist man schuld?

Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) – allerdings nicht unmittelbar und nicht uneingeschränkt. Auf die Regel „rechts vor links“ etwa können sich Autofahrer dabei nicht immer verlassen. Bei einem Crash können sie sogar eine Mitschuld tragen, obwohl sie von rechts kamen. Der Grund: Die Fahrspuren dienen auf Parkplätzen oft nur als reine Rangierflächen für das Ein- und Ausparken. Es geht nicht, wie bei Straßen üblich, um das Vorwärtskommen und es herrscht kein fließender Verkehr. Die Fahrspuren haben damit keinen Straßencharakter. Die StVO-Regel „rechts vor links“ gilt aber nur für Straßen. …  Mehr lesen Sie in verbraucherblick 02/2019.

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Anja Utfeld arbeitet für die Medienproduktion Cartagena. Sie ist Autorin von zahlreichen Dokumentationen, Reportagen und Magazinbeiträgen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit Schwerpunkt Wirtschaft und Verbraucherschutz.