15. Februar 2019

kurz & bündig – Februar 2019

Sammelquote verfehlt Zu wenige Elektroaltgeräte recycelt

Deutschland verfehlte für 2016 die Sammelquote von 45 Prozent für alte Elektrogeräte knapp (44,95 %), teilt das Umweltbundesamt (UBA) mit. Dennoch sei Handeln geboten, denn ab 2019 gilt die Mindestsammelquote von 65 Prozent. Vor allem die Quote der Haushaltsgroßgeräte ist laut UBA aktuell mit 41 Prozent zu niedrig. Zu viel würde unsachgemäß entsorgt. Dabei beinhalten gerade große Geräte wertvolle Rohstoffe. Bürger können ausgediente Elektrogeräte bei örtlichen Wertstoffhöfen entsorgen. Oftmals seien aber die Öffnungszeiten unübersichtlich. Im Falle von Abholdiensten kommt es zu Wartezeiten. Seit 15.8.2018 sind auch Händler verpflichtet, Elektrogräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurückzunehmen. Bei Großgeräten muss bei Neuanschaffung eine kostenfreie Entsorgung des Altgerätes angeboten werden. Nach UBA-Umfrage fühlten sich aber nur etwa 6 von 10 befragten Personen gut über die Rückgabestellen informiert.

Mogelpackung und Windbeutel Chipsletten und Smartwater ernten Preise

Jahr für Jahr ruft die Verbraucherzentrale Hamburg zur Wahl der Mogelpackung des Jahres auf. Chipsletten von Lorenz ernten 2018 den ersten Platz. Bei gleichem oder nur wenig günstigerem Preis sind es nur noch 100 statt 170 Gramm Kartoffelchips, dafür aber mehr Verpackungsmüll – eine Preissteigerung von bis zu 70 Prozent, was die Verbraucher offensichtlich massiv verärgert hat. Denn so eindeutig war das Abstimmungsergebnis noch nie: 23.279 von 39.633 Verbrauchern stimmten für die Mogel-Chips. Platz zwei belegte mit 6981 Stimmen die Truthahnsalami Light 1A von Dulano (Lidl). Deren Fett- und Kaloriengehalt fällt paradoxerweise höher aus als bei der normalen Salami. Ebenfalls zu Jahresbeginn verleiht die Organisation foodwatch ihre Auszeichnung für die dreisteste Werbelüge: den Goldenen Windbeutel. Der Preis ging an Coca-Cola, und zwar für das Produkt „Smartwater“. Mit der Phrase „dampfdestilliertes natürliches Mineralwasser für einen klaren, frischen Geschmack“ gaukelt die Werbung vor, es handele sich um ein besonders hochwertiges Produkt. Wasser wird verdampft, wodurch sämtliche Mineralstoffe verloren gehen, nur damit Mineralstoffe dann wieder künstlich zugesetzt werden. Dieses Vorgehen kritisiert foodwatch als „ernährungsphysiologisch völlig unnützen Trick, den Verbraucherinnen und Verbraucher teuer bezahlen“. Smartwater sei bis zu sieben Mal teurer als normales Mineralwasser.

Urlaubsanspruch darf nicht verfallen EuGH stärkt Arbeitnehmer

Der bezahlte Jahresurlaub eines Arbeitnehmers verfällt auch dann nicht, wenn kein Antrag gestellt wurde. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2018 (AZ C569-16 und C570-16). Anlass waren zwei Fälle aus Deutschland, bei denen Witwen auf Auszahlung der Leistungen geklagt hatten, nachdem die Ehemänner verstorben waren. Der EuGH stellte nun klar, dass – auch ohne Todesfall – einem Arbeitnehmer nach EU-Recht sein bezahlter Jahresurlaub zusteht, selbst wenn nationale Rechte ein Verfallen am Jahresende vorsähen. Urlaubsanspruch dürfe laut Richter nur dann verfallen, wenn Arbeitgeber den Angestellten nachweislich aufgeklärt und die Möglichkeit auf Urlaub geboten hätten, beziehungsweise wenn der Arbeitnehmer nachweislich verzichte. Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar 2019 in einem der beiden Fälle aufgrund des EuGH-Urteils entschieden, dass der Witwe 5900 Euro brutto zustehen, resultierend aus 25 verbliebenen Urlaubstagen (AZ AZR/45/16). Der zweite Fall wird noch entschieden. Mehr lesen Sie in verbraucherblick 02/2019.

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