kurz & bündig – April 2019
Betriebsrente trotz kurzer Ehe
Gericht streicht Mindestehedauerklausel
Hinterbliebene haben Anspruch auf die Versorgungszusage des Arbeitgebers ihres verstorbenen Ehepartners, auch wenn sie kürzer als zehn Jahre verheiratet waren. Das haben die Bundesarbeitsrichter entschieden (3 AZR 150/18) und auf Einhaltung von Paragraf 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verwiesen. Demnach wären Versorgungsberechtigte unangemessen benachteiligt und die ursprüngliche Vertragstypik nicht gewahrt. Im konkreten Fall war die klagende Witwe vier Jahre mit dem Anspruchsbegünstigten verheiratet. Eine Zahlung der betrieblichen Witwenrente wurde vom ehemaligen Arbeitgeber ihres 2015 verstorbenen Ehemanns verwehrt. Durch den Gerichtsentscheid werden entsprechende Bestimmungen wie die sogenannte Mindestehedauerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versorgungswerken ungültig.
VW-Händler muss Kaufpreis erstatten
Verbraucher kann Auto zurückgeben
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Namen eines Verbrauchers geklagt. Der war 2017 von seinem Kaufvertrag eines VW-Autos mit unzulässiger Abschaltautomatik zurückgetreten. Das Landgericht Bremen folgte der Auffassung des vzbv, dass es dem Kunden nicht zuzumuten sei, am Vertrag festzuhalten. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Der Kunde war, wie viele Kfz-Besitzer, nach dem Manipulationsskandal zu einem Software-Update aufgefordert worden. Weil er fürchtete, die Nachrüstung könne der Motorleistung schaden, hatte er vom Händler eine Garantie für eventuelle Schäden gefordert. Der Händler lehnte das ab. Das Gericht erklärte die Nachrüstung für unzumutbar. „Das Urteil geht weit über den Einzelfall hinaus. Es enthält grundsätzliche Aussagen zum Gewährleistungsrecht, die auch anderen Verbrauchern in Zukunft zugutekommen können“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv (LG Bremen, AZ 1 O 1632/17).
Auslandstelefonate werden billiger
EU deckelt Verbindungspreise
Ab 15. Mai 2019 dürfen Anrufe von einem in das andere EU-Land nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, eine Textnachricht nicht mehr als 6 Cent. Das hat das Europäische Parlament im November 2018 beschlossen. So soll Kostenfallen vorgebeugt werden. Bereits seit 2017 sind die Roaminggebühren für EU-Bürger auf Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Außerdem beschloss die EU ein Mobilfunkwarnsystem für Notfälle und den flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes. Die EU-5G-Roadmap sieht vor, bis 2020 in mindestens einer Großstadt in jedem EU-Land eines dieser schnellsten Netze aufzubauen.
… Mehr lesen Sie in verbraucherblick 04/2019
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