15. Mai 2019

Online-Shopping schwer gemacht

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Schöne bequeme Onlinewelt: Ob Kleidung, Konzertkarte oder Kosmetik – die Deutschen kaufen gern online ein. Kreditkartennummer eingeben, Prüfziffern eintippen, schon wird alles bezahlt. Aber ist das auch sicher? Schließlich kann jeder, der die Kreditkarte eines anderen hat, in dessen Namen im Internet auf Einkaufstour gehen. Ab dem 15. September 2019 gilt darum eine neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU. Sie sorgt für mehr Sicherheit beim Onlineshopping, macht den Einkauf im Netz für Verbraucher aber auch etwas komplizierter.

Die Flüge für den lang ersehnten Kurzurlaub sind gerade günstig, der Zeitraum passt. Also schnell die Kreditkarte zücken, Daten eingeben und auf „Zahlen“ klicken. Aber Moment, da stimmt was nicht: „Aufgrund der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, genannt Payment Service Directive (PSD 2) sind wir gezwungen, Ihre Identität anhand einer starken Kundenauthentifizierung zu prüfen. Bitte laden Sie in Ihrem App-Store die zugehörige App herunter und bestätigen dort den Kauf mit Ihrem Fingerabdruck.“ Wie jetzt – was soll das bedeuten?

Sicherheit geht vor

So oder so ähnlich sieht im Onlineshop ab Mitte September der Hinweis für Kunden aus, die wie gehabt ganz einfach per Kreditkarte bezahlen möchten. Denn die Richtlinie PSD 2  der Europäischen Union sieht vor, dass es bei Onlinezahlungen und Kontozugriffen nicht mehr genügt, sich ausschließlich mit einem Passwort oder der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) auszuweisen. Stattdessen fordert die Richtlinie einen zweiten Nachweis, um die Identität der zahlenden Person zu bestätigen.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.