Die Rechnung, bitte!
„Einmal im Leben darf ich die Zeche prellen!“ – „Wenn es nicht schmeckt, muss ich auch kein Geld dafür ausgeben.“ – „Der letzte einer Gruppe muss immer den Rest auf der Rechnung übernehmen, wenn die anderen schon gegangen sind.“ Das sind nur einige der Mythen rund ums Essengehen, die so nicht stimmen. Aber welche Rechte haben Gäste tatsächlich? Und was darf das Restaurant fordern? Ein kleiner Überblick über fressen und gefressen werden im Dschungel der Gaststätten.
Schön essen gehen! Kein Einkaufen, kein Kochen, keinen Abwasch machen müssen! Leckere Speisen, die prompt auf den Tisch kommen, herzliche Kellner und hochwertige Zutaten, alles genau so, wie man es wollte und bestellt hatte – das ist der Idealfall. Oft gehen aber einige Kleinigkeiten schief. Bestimmte Gerichte sind beispielsweise schon aus oder man muss hungrig lange warten, bis das Essen endlich kommt, und die Bedienung ist nicht herzlich, sondern gestresst. Alles nicht weiter tragisch und noch zu verschmerzen. Doch wenn es mal schlimmer kommt, gibt es ein paar Richtlinien, die man als Gast beachten kann.
Lange Wartezeiten
Über lange Wartezeiten kann man sich wirklich aufregen: Lebenszeit, die den Bach runtergeht, weil andere bummeln oder nicht ordentlich arbeiten. Außerdem natürlich der knurrende Magen, während alle anderen Tische fröhlich mit wohlriechenden Speisen bedient werden, während man selbst immer schlechter gelaunt darauf wartet, dass das eigene Essen endlich kommt. Allerdings gibt es einige grobe Regeln dafür, wie lange man überhaupt warten muss, und wie man sich im Restaurant wehren kann.
…Mehr lesen Sie in verbraucherblick 06/2019.
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