15. Juli 2019

kurz & bündig – Juli 2019

Barzahlung schneller
Kartenzahlung dennoch auf Vormarsch

An der Ladenkasse mit Bargeld zahlen – das dauert im Schnitt 22 Sekunden. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der Bundesbank, die im Jahr 2017 mehr als 3000 Bezahlvorgänge in 15 Geschäften analysiert hatte. Mit der Karte geht es doch sicher schneller? Nein, zumindest nicht, wenn man PIN oder Unterschrift einsetzt. Dann dauert es 29 beziehungsweise 39 Sekunden. Kontaktloses Bezahlen ohne PIN bis 25 Euro könnte schneller sein, war aber zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht weit verbreitet. Je geringer die Summe ist, umso schneller geht es mit Bargeld, sagt die Studie aus. Außerdem sind die Kosten einer Bar-Transaktion mit 24 Cent im Durchschnitt günstiger als Kartenzahlung mit 34 Cent. Übrigens überholte im Jahr 2018 laut Handelsforschungsinstitut EHI die Kartenzahlung (48,6 Prozent) erstmals, wenn auch nur knapp, das Bargeld (48,3 Prozent). Die verbleibenden 3,1 Prozent der Einkäufe erfolgten auf Rechnung, Kredit oder Gutschein.

 


 

Portoerhöhung und eFax-Ende
Post verteuert Briefe und stellt Onlinedienst ein

Seit Juli gelten bei der Deutschen Post neue Preise für den Versand von Postkarten, Briefen und Einschreiben. Nach drei Jahren Preisstabilität verteuerten sich bei Inlandssendungen die Postkarten am meisten. Sie kosten nun 60 Cent statt 45 Cent, Briefe 80 Cent statt 70 Cent und Einwurf-Einschreiben 2,20 Euro statt 2,15 Euro. Für ein Übergabe-Einschreiben international müssen nun 3,50 Euro bezahlt werden statt 2,50 Euro. Für die bis zum 30. Juni nicht aufgebrauchten Briefmarken sind Ergänzungsmarken mit einem Wert von 5, 10, 15 und 20 Cent verfügbar. Zudem hat der Konzern seit der zweiten Jahreshälfte im digitalen E-Post-Bereich den Onlineservice fürs eFax eingestellt. Per eFax konnten unter anderem digitale Dokumente hochgeladen und als Fax versendet werden. Der kostenlose Service wurde laut Unternehmensangaben wegen zu geringer Nutzung abgeschaltet. Elektronische Briefe können aber weiterhin versendet werden.

 


 

Bestandsschutz für Mieter aufgeweicht
BGH ermahnt zur Härtefall-Prüfung

Mieter sind nicht mehr automatisch aufgrund ihres hohen Alters, einer langen Mietdauer oder einer Erkrankung vor einer Wohnungskündigung geschützt. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden hat (BGH VIII ZR 180/18 und BGH VIII ZR 167/17) dürfen Gerichte die Eigenbedarfsanmeldung des Vermieters nicht mehr pauschal ablehnen und auf die Sozialklausel oder eine Härte im Sinne des Gesetzes verweisen. Bei der häufigsten Kündigungsart müsse zukünftig beispielsweise mit einem Sachverständigengutachten geklärt werden, mit welcher Unterstützung des Umfeldes oder durch ärztliche oder therapeutische Behandlungen mögliche Erkrankungen und Gesundheitsgefahren mindern lassen. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, wertete dies „als alles andere als ein positives Signal für den Kündigungsschutz.“

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