14. August 2019

So funktioniert ein Erbvertrag

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Wer sich gegen die gesetzliche Erbfolge entscheidet, setzt häufig ein Testament auf. Doch es gibt noch eine zweite Variante, die manchmal geschickter ist: den Erbvertrag. Er ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Personen, die große Sicherheit bietet, weil sich beide Seiten an einen einmal geschlossenen Vertrag halten müssen. Außerdem fallen für die Erben später teils lästige Pflichten weg wie das Beschaffen eines Erbscheins. Doch welche Bedingungen müssen für einen Erbvertrag erfüllt sein und für wen lohnt er sich?

Eine alleinstehende Frau möchte ihre Patentochter als Alleinerbin einsetzen, mit der sie sich seit Jahrzehnten gut versteht und die ihr auch regelmäßig kleine Gefälligkeiten erledigt. Die Frau möchte sicher gehen, dass sie bei Bedarf von ihr versorgt wird, und die Patentochter möchte sicher sein, dass sie durch eine womöglich jahrelange Pflege- und Organisationsarbeit keine großen finanziellen Verluste macht. Ein solcher Fall wäre typisch, um einen Erbvertrag aufzusetzen. Beide Parteien sind sich einig, dass sie aus persönlichen und langjährigen Gründen diese Entscheidung treffen wollen. Und durch den Erbvertrag gibt es ein schriftliches Versprechen, das auch die Finanzen regelt.

Unterschiede zum Testament

Im Gegensatz zu einem normalen Testament, in dem die Frau auch ihre Patentochter als Alleinerbin einsetzen könnte, gibt es beim Erbvertrag zwei große Besonderheiten:

  • Beide Seiten, also die gebende und die nehmende, müssen zustimmen.
  • Es dürfen Bedingungen genannt werden, die zu Lebzeiten erfüllt werden müssen, damit der Erbvertrag nach dem Tod in Kraft tritt.

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Marina Engler schreibt seit Anfang 2014 als freie Journalistin für verschiedene Verbrauchermagazine. Ihre Schwerpunkte sind Gesundheit und Pflege. Da die journalistische Neugier tief in ihr verankert ist, befasst sie sich auch regelmäßig mit ganz anderen Themen.