17. Dezember 2019

Raus aus dem Vertrag

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Ob Handyanbieter, Fitnessstudio, Energieversorger oder Partnervermittlung – niemand will sich ewig binden. Doch wer einen Vertrag unterschreibt und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft, muss sich an bestimmte Laufzeiten und Kündigungsfristen halten. Die meisten Verträge verlängern sich automatisch um bis zu einem Jahr, wenn nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gekündigt wird. Zwar gibt es unter Umständen auch die Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen. Dafür braucht es jedoch triftige Gründe.

Mal ehrlich: Die meisten sind doch ganz froh, wenn die Verträge einfach laufen. Zu kompliziert der Wechsel, zu viel Unsicherheit nach der Kündigung. So kommt auch eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass bei rund einem Drittel der Befragten ab 18 Jahre seit Jahren derselbe Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag läuft, der einmal abgeschlossen wurde. Dabei lässt sich mit einem Wechsel oft viel Geld sparen. Warum zum Beispiel beim Girokonto Gebühren für Kontoführung und -auszüge zahlen, wenn es auch kostenlos geht? Der Wechsel zum kostenlosen Onlinekonto lohnt sich. Oder bei der Kfz-Versicherung: Mit einem Wechsel lassen sich mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Gekündigt werden kann in der Regel jährlich bis zum 30. November.

Während in fast allen Bereichen mit Angeboten und Rabatten um Neukunden gebuhlt wird, kümmert sich kaum jemand um die treuen Bestandskunden. Schon allein darum lohnt sich die Kündigung: Wer die Augen offenhält, findet häufig bessere Leistungen und Angebote bei konkurrierenden Unternehmen. Und oft passiert es, dass sich nach der Kündigung der bisherige Anbieter meldet und bessere Konditionen anbietet.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.