So ist es recht
Ob auf dem Amt oder bei Unternehmen: Es ist nicht immer einfach, sein Recht durchzusetzen. Manchmal fehlt den Gesprächspartnern einfach der Durchblick, manchmal ist es aber auch mangelnde Arbeitsmotivation oder eine Blockadehaltung. Als Verbraucher oder Bürger kann man sich dann schnell hilflos fühlen. Das allerdings muss nicht sein, denn die Gesetze sind meist unmissverständlich. Allerdings braucht man ab und zu besonderen Biss um durchzusetzen, was einem zusteht.
Beispiele gibt es mehr als genug: Da ruft jemand beim Finanzamt an und hat eine generelle Frage zu einem Formular. Antwort: „Fragen Sie Ihren Steuerberater“ – und das obwohl eine solche grundsätzliche Auskunft erteilt werden müsste. Einem Paar sagt man bei der Abgabe des Mietwagens, dass es wegen des defekten Reifens keine Rechnung bekäme, aber zwei Tage später landet genau diese im E-Mail-Fach. Ein Mann bekommt eine Bestätigung über die Buchung einer Reise nach Vietnam, obwohl er nichts gemacht hat. Trotz seines sofortigen telefonischen und schriftlichen Widerspruchs wird seine Kreditkarte mit einem vierstelligen Betrag belastet. In solchen Fällen braucht man vor allem eines: gute Nerven und Durchsetzungswillen. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer nicht dasselbe.
Den richtigen Ansprechpartner kennen
Bevor Sie sich an eine Behörde wenden, sollten Sie klären, welche überhaupt für Ihr Anliegen zuständig ist. Falls Sie nämlich einen Brief an die falsche Behörde schicken, kann es sehr lange dauern, bis Sie darauf eine Antwort bekommen. Müssen Sie Fristen wahren, kann das ein echtes Problem sein. Wenden Sie sich darum an das Bürgercenter oder die Zentrale der Verwaltung und fragen Sie sich bis zu Ihrem Ansprechpartner durch. Beachten Sie außerdem: Viele Formulare können Sie bereits im Internet herunterladen.
Falls Sie persönlich aufs Amt gehen oder einen Brief schreiben: Achten Sie darauf, alle Formulare und die genannten Unterlagen bei sich zu haben. Nähert sich eine Frist und haben Sie noch keine Antwort vorliegen, sollten Sie nachhaken und sich Name des Gesprächspartners und Datum notieren.
…Mehr lesen Sie in verbraucherblick 03/2020.
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