17. März 2020

kurz & bündig – März 2020

Entschädigung für Diesel-Kunden
VW und vzbv schließen Vergleich

Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben im Prozess um die Diesel-Abgasmanipulation einen Vergleich über insgesamt 830 Millionen Euro geschlossen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC für zulässig bewertet. Anspruchsberechtigt sind rund 260.000 Geschädigte, die vor dem 1. Januar 2016 Käufer eines Autos von VW, Audi, Seat oder Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 wurden und die sich ins Klageregister vom vzbv eingetragen haben. Der Autohersteller verpflichtet sich, Geschädigten ein schriftliches Angebot zu machen und circa 15 Prozent des Kaufpreises, zwischen 1350 und 6257 Euro, zu erstatten. Das Entschädigungsangebot können VW-Kunden bis zum 20. April annehmen. Wer kein Schreiben erhält oder das Angebot ablehnt, kann bis zum 20. Oktober 2020 seine Ansprüche individuell einklagen. Offen ist, ob eine Nutzungsentschädigung von den Entschädigungszahlungen abgezogen werden kann. Darüber wird der Bundesgerichtshof noch entscheiden. Eine Verhandlung ist am 5. Mai angesetzt.

 


 

Besserer Masernschutz
Nachweispflicht soll Impfquote erhöhen

Zum Schutz vor Masern gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht für Kinder in Kitas, Schulen und bei Tageseltern. Personal in Schulen, Kitas, medizinischen Einrichtungen und Kliniken sowie Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften müssen die Masernimpfung ebenfalls nachweisen. Ausnahmen gibt es für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor 1970 geboren sind, und für Menschen mit nachgewiesener Unverträglichkeit des Impfstoffs. Bereits vor Beginn der Betreuung müssen Eltern belegen, dass ihre Kinder geimpft sind. Bei Kindern, die bereits zur Kita oder Schule gehen, bleibt bis 31. Juli 2021 Zeit für den Impfnachweis. Für die Erfassung des Impfausweises oder eines Attests im Falle einer früheren Masernerkrankung sind die Einrichtungsleitungen verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Verstöße zu melden, die mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden. Mehrere Familien haben Beschwerden gegen die Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie kritisieren, dass es nur einen Mehrfachimpfstoff gebe und dass der Gleichheitsgrundsatz durch ungleiche Behandlung von neuen Kita-Kindern und Bestandskindern verletzt werde.

 


 

Sterbehilfe wieder zulässig
Verfassungsrichter heben Verbot auf

Der umstrittene Sterbehilfeparagraf von 2015 ist nicht mehr rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Februar das Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Damit haben die Richter das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Die Gefahr für Mediziner und Sterbehelfer, sich durch aktive Sterbehilfe, also sogenannte Tötung auf Verlangen, strafbar zu machen, ist aufgehoben worden. Ärzte und Sterbehilfevereine haben nun mehr Handlungsmöglichkeiten bei schwerkranken Menschen, die um Hilfe zur Selbsttötung bitten. Die Verfassungsrichter wiesen den Gesetzgeber an, für praktische Regelungen zu sorgen, unter anderem für mehr Beratung und Aufklärung.