7. April 2020

Was tun im Todesfall

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„Ich lege mich mal eine Stunde aufs Ohr!“ Das waren die letzten Worte, die Angelika Kremer von ihrem Ehemann Werner zu hören bekam. Aus dem harmlosen Mittagsschläfchen auf der Couch sollte er nicht mehr aufwachen. „Plötzlicher Herztod“, diagnostizierte der Arzt. Eigentlich ein schöner Tod – doch mit 59 Jahren definitiv zu früh. Angelika durchlebt nicht nur ein Gefühlschaos. Auch eine ganze Menge Papierkram muss geregelt werden. Doch wo soll sie anfangen?

Für die Feststellung des Todes benötigt der Arzt, der die Leichenschau durchführt, den Personalausweis des Verstorbenen und eventuell vorhandene Unterlagen über dessen Krankengeschichte. Mit dem durch den Arzt festgestellten Tod endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten für die Todesfeststellung rechnet der Arzt folglich als Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Leider nutzen manche Ärzte die Ausnahmesituation bei den Hinterbliebenen schamlos aus und betrügen bei der Abrechnung der Leichenschau.

Tipp: In der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt bei Tod des Mitglieds die Familienversicherung noch vier Wochen nach (§ 19 Abs. 3 SGB V), sofern die Hinterbliebenen nicht aus anderen Gründen versichert sind.

Erste Schritte
Nachdem der Arzt den Tod von Werner festgestellt hat, bleiben Angelika nun 36 Stunden Zeit, bis ein Bestatter den Leichnam in eine Leichenhalle überführen muss. Sie hat also genug Zeit, die Angehörigen und Freunde zu informieren, die sich bei ihr zu Hause in aller Ruhe von Werner verabschieden können.

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Dirk R. Schuchardt ist seit über 20 Jahren freier Dozent, Autor und Chefredakteur von Rentenfernsehen.de. „Altersvorsorge ist nichts anderes als ein Zwiegespräch mit seinem künftigen Ich!“, ist seine Maxime. In seinen Seminaren beweist er stets, dass das Thema Rente alles andere als langweilig ist.