19. Juni 2020

kurz & bündig – Juni 2020

Kreuzfahrt-Abbruch bei Erkrankung
Kapitänsentscheid ist bindend

Besteht aufgrund einer Erkrankung bei einem Kreuzfahrt-Passagier für diesen Lebensgefahr, darf der Kapitän die Person zu ihrem Schutz von Bord schicken. Das entschied das Landgericht Rostock am 11. Oktober 2019 (AZ 1 O 27/18). Der Gesundheitszustand einer 83-Jährigen mit Darmbeschwerden hatte sich so sehr verschlechtert, dass der Kapitän in Absprache mit der Bordärztin die Frau vom Schiff in medizinische Behandlung bringen ließ. Die Passagierin überlebte den Vorfall glücklicherweise. Sie klagte auf Erstattung des Reisepreises, da sie ungewollt die Reise abbrechen musste. Das Landgericht Rostock wies die Klage jedoch ab. Die Richter befanden, der Kapitän dürfe eine solche Entscheidung treffen, selbst wenn nur ein geringer Verdacht auf Lebensgefahr bestünde und die Weiterreise so ein Risiko darstelle.

 


 

Flugurteile stärken Kundenrechte
Teilflüge, Gepäckpreise und Zahlungsmittel

Schnäppchenjäger können bei Flügen aufatmen. Wer statt teurem Einfach-Ticket den oft günstigeren Hin- und Rückflug bucht und einen Flug weglässt oder verpasst, muss dafür nicht mit überzogenen Strafgebühren rechnen. Das Landgericht Frankfurt stärkte nach zwei vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichten Klagen das Recht, gebuchte Flüge verfallen zu lassen. Die Richter erklärten damit pauschale Zuschläge von bis zu 3000 Euro für unwirksam, welche die Fluglinien KLM und Air France für den Nichtantritt eines Fluges verlangt hatten (AZ 2 – 24 O 47/19 und AZ 2 – 24 O 48/19). Mit der BGH-Rechtsprechung darf höchstens die Differenz zum höheren Flugpreis verlangt werden, die Kunden am Buchungstag für die Strecke hätten zahlen müssen.

Zum Ausfall eines Teilfluges hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt. Die Richter sehen die Zuständigkeit einer nicht erbrachten Teilflugleistung beim Luftfahrtunternehmen, bei dem die einheitliche Buchung für den Flug von A über B nach C getätigt wurde und nicht bei der säumigen Airline der Teilstrecke (C-606/19).

Zu Gepäckpreisen und Zahlungsmitteln bei Flugreisen haben die Richter des OLG Dresden nach Klage vom vzbv gegen die Travel24.com AG entschieden (AZ 14 U 1885/19): Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe müssen auf den Internetseiten der Anbieter angegeben werden. Zudem wurden Servicegebühren für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten verboten. Nach EU-Recht müssen die Kosten für Zusatzleistungen bei Buchungsbeginn angegeben werden.

 


 

Corona-Konjunkturpaket
Hilfen für Wirtschaft und Verbraucher

Am 3. Juni einigte sich die Bundesregierung auf Hilfsprogramme in Höhe von rund 130 Milliarden Euro. Damit sollen in der aktuellen Corona-Krise die Konjunktur angekurbelt und finanzielle Schieflagen ausgeglichen werden. Die Maßnahme, die Verbraucher wie Unternehmen betrifft, ist die Senkung der Mehrwertsteuer von Juli bis Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent im reduzierten Satz. Große Entlastung für alle Verbraucher bringt die Deckelung der EEG-Umlage auf 6 beziehungsweise 6,5 Cent bei den Stromkosten. Derzeit beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattstunde, sie könnte laut Experten aber bald auf über 8 Cent steigen. Familien profitieren von 300 Euro Bonus je Kind, der mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuer verrechnet wird. Damit die Sozialbeiträge in Zeiten von Kurzarbeit nicht die Nettolöhne zu stark senken, erhöht die Bundesregierung mit einem Sozialpaket die Ausgaben. Ebenfalls zur Stärkung des Arbeitsmarktes sollen Investitionen in Zukunftstechnologien und Forschung dienen. Städte und Kommunen werden vom Bund finanziell entlastet, vor allem bei Wohnkosten für Sozialhilfeempfänger und im ÖPNV. Öffentliches Gesundheitswesen und Krankenhäuser werden gestärkt. Eine Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotoren hat es nicht in das Konjunkturprogramm geschafft, dafür die Förderung von E-Autos.