13. August 2020

Einstieg in die Pflege

© Budimir Jevtic/Shutterstock

Wer pflegebedürftig ist, braucht Hilfe im Alltag. So lautet vereinfacht die gesetzliche Definition des Pflegebegriffs seit 2017. Das bedeutet: Auch Personen, die nur gelegentlich, aber langfristig immer wieder Unterstützung brauchen, haben ein Anrecht auf Leistungen von der Pflegekasse. Einmalige Zuschüsse oder Erstattungen für wenige große Hilfen im Jahr sind möglich. verbraucherblick erklärt, für wen sich ein Antrag lohnt, wie man ihn stellt und wofür es Geld gibt.

„Ich bin fit. Ich brauche keine Hilfe.“ Diese zwei Sätze gehören zum Standardrepertoire vieler Senioren und sind dennoch oft nicht wahr. Mit steigendem Alter ist vielen Personen doch ein wenig Unterstützung willkommen. Wenn Rasenmähen und Unkrautjäten schwerfallen, der Einstieg in die Badewanne nicht mehr gelingt und das Fensterputzen über Kopf schon lange nicht mehr möglich ist, dann würden sich die meisten selbst nicht als pflegebedürftig bezeichnen. Schließlich geht noch ganz viel.

Nichts verschenken

Durch diese Einstellung lassen sich Betroffene jedoch Zuschüsse entgehen, die ihnen zustehen würden. Nicht umsonst gibt es fünf Pflegegrade, die unterschiedlich hohen Hilfsbedarf abbilden sollen. Es lohnt sich daher, über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit nachzudenken, um die entsprechenden Gelder nicht verfallen zu lassen.

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Marina Engler schreibt seit Anfang 2014 als freie Journalistin für verschiedene Verbrauchermagazine. Ihre Schwerpunkte sind Gesundheit und Pflege. Da die journalistische Neugier tief in ihr verankert ist, befasst sie sich auch regelmäßig mit ganz anderen Themen.