14. August 2020

Damit im Ernstfall jemand übernimmt

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Zum Arzt gehen, Überweisungen in Auftrag geben, auf dem Heimweg noch schnell Geld abheben – im Alltag sind uns solche Erledigungen zuweilen lästig. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dafür sorgen, dass wir diese Dinge nicht mehr selbst erledigen können. Das kann von heute auf morgen passieren – auch jungen Menschen.

Die gute Nachricht: Man kann dafür sorgen, dass sich im Ernstfall jemand, dem man vertraut, um die eigenen Angelegenheiten kümmert. Und zwar, indem man frühzeitig eine Vorsorgevollmacht aufsetzt. Der Vollmachtgeber bestimmt darin einen rechtlichen Vertreter. Er oder sie legt auch fest, welche Entscheidungen der Bevollmächtigte treffen darf. In der Regel sind das Fragen der medizinischen Versorgung, Bankangelegenheiten oder Fragen zur Immobilie. Das Dokument kann man handschriftlich oder elektronisch verfassen. Es sollte mit Datum und dem Vor- und Nachnamen versehen und eigenhändig unterschrieben sein. In manchen Fällen muss das Dokument beglaubigt oder notariell beurkundet werden, letzteres etwa, wenn es Regelungen über Immobilien enthält. 

Das klingt schön und gut, denken Sie jetzt vielleicht. Aber können mein Ehepartner, meine Kinder oder meine Eltern nicht automatisch Entscheidungen für mich treffen, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Nein, leider ist das nicht der Fall. Hat die erkrankte oder verunglückte Person keine Vorsorgevollmacht erstellt, wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer aus – und das kostet. Betreuer wird dann vielleicht ein Angehöriger, vielleicht aber auch ein professioneller – fremder – Betreuer. 

Regelt eine Vorsorgevollmacht gesundheitliche Fragen, sollte man sie mit einer Patientenverfügung kombinieren. In dieser legt man etwa medizinische Behandlungen insbesondere zum Lebensende fest, die man sich wünscht oder für sich ausschließt. In einer Betreuungsverfügung kann man vorschlagen, wer Betreuer werden soll, wenn das Gericht einen rechtlichen Betreuer auswählt, und Wünsche an diesen äußern. 

Fazit: Es ist wichtig, frühzeitig Vorbereitungen für den Ernstfall zu treffen. Und die Dinge, beziehungsweise Stift oder Tastatur, selbst in die Hand zu nehmen. Damit eine Vorsorgevollmacht später ihren Zweck erfüllt, sollte man sich eine Anwältin oder einen Anwalt mit ins Boot holen. Formulare und Vordrucke sind nicht zu empfehlen – dafür ist Vorsorge zu kompliziert und zu individuell. Ist der Text falsch formuliert, erkennen Banken und Pflegeheime das Dokument womöglich nicht an. Es lohnt sich also, von Anfang an, die richtigen Weichen zu stellen. 

 

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Swen Walentowski, Rechtsanwalt, ist Redaktionsleiter und Sprecher von anwaltauskunft.de, das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Das Portal richtet sich an Verbraucher und bietet Informationen und Tipps zu rechtlichen Alltagsfragen.