13. September 2020

kurz & bündig – September 2020

Deos mit Aluminium
Studie widerlegt befürchtete Gesundheitsgefahr

Deos beziehungsweise Antitranspirantien mit Aluminiumsalzen sind doch eher unbedenklich. Zu dieser Einschätzung gelangt das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) nach den Ergebnissen einer neuen Studie. Der Beitrag von Antitranspirantien zur Gesamtbelastung mit Aluminium im Körper sei deutlich geringer als bisher angenommen und gesundheitliche Beeinträchtigungen eher unwahrscheinlich. Aluminiumsalze verengen die Poren, blockieren so den Schweißfluss und hemmen die Geruchsbildung. Lang war allerdings unsicher, ob Aluminium womöglich in bedenklichen Mengen über die Haut absorbiert wird und die Gesundheit beeinträchtigt. Eine Studie aus dem Jahr 2019 liefert dem BfR zufolge nun belastbare Werte für die Absorptionsrate und gibt Anlass zur Entwarnung. „Durch die Haut wird signifikant weniger Aluminium aufgenommen als auf bislang vorliegender, limitierter Datenbasis berechnet“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. Um eine zu hohe Aluminiumaufnahme zu vermeiden, sollte man vor allem saure und salzhaltige Lebensmittel und Getränke nicht mit Aluminium in Kontakt kommen lassen, etwa über Alufolie oder Trinkflaschen.

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Senioren-Wohngemeinschaft
WG in reinem Wohngebiet zulässig

Eine Senioren-WG in Neustadt an der Weinstraße verärgerte die Nachbarschaft so sehr, dass man vor Gericht zog mit dem Vorwurf, ein Altenheim sei im Wohngebiet nicht zulässig. Die teils verwirrten Bewohner bräuchten ständige Aufsicht, lautete die Begründung der Nachbarn. Die Richter sahen das jedoch anders. „Eine intensivere Wohnnutzung eines Einfamilienhauses durch mehrere, teilweise an Demenz erkrankte Senioren wahrt die Eigenart des reinen Wohngebietes, wenn diese Nutzung allenfalls zu geringfügig zusätzlichen Belästigungen oder Nachteilen führt, als dies bei der Nutzung des Gebäudes durch eine Familie mit mehreren Kindern der Fall wäre.“ Fazit des Urteils: Die Senioren passen in ein Wohngebiet. In dem Einfamilienhaus lebten acht bis neun ältere Menschen, die teilweise an Demenz erkrankt waren. Jeder hatte ein eigenes Zimmer, es gab Gemeinschaftsräume und einzelne Mietverträge. Pflegedienste versorgten die Personen.

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Zahnersatz
Festzuschüsse steigen ab Oktober

Gesetzlich Versicherte haben beim Zahnarzt Anspruch auf eine medizinisch notwendige und ausreichende zahnprothetische Regelversorgung mit einem Zahnersatz. Dennoch zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht 100 Prozent der Regelversorgung, sondern nur sogenannte Festzuschüsse. Diese steigen ab 1. Oktober 2020: Jeder Patient bekommt 60 statt bislang 50 Prozent der Regelversorgung erstattet. Die, die in den vergangenen 5 Jahren regelmäßige Zahnvorsorge mit dem Bonusheft vorweisen können, bekommen 70 Prozent Festzuschuss. Bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft gibt es sogar 75 Prozent. Bislang konnte man höchstens 65 Prozent erhalten. In den 10 Jahren Nachweis darf jetzt sogar einmal geschlampt werden. Entweder war man gar nicht bei der Vorsorge oder man hat einfach den Stempel vergessen. Eine Begründung braucht es nicht.