18. Oktober 2020

Kinder, Kinder, Kindergeld

© Syda Productions/Shutterstock

Der Staat kümmert sich um seine Kinder. Dafür ist das Kindergeld gedacht, eine Art Grundbetrag für Kinder. Nach dem coronabedingten Kinderbonus 2020 folgt eine Erhöhung ab 2021. Dieser monatliche Zuschuss ist keine Sozialleistung, kann aber bei Familien mit geringerem Einkommen als solche ankommen. Bei Familien, die von Sozialleistungen wie Hartz IV leben, wird es mit den übrigen Leistungen verrechnet. Für Eltern mit hohem Einkommen ist Kindergeld eine Steuererstattung. Die Regeln im Überblick.

In Deutschland erhalten Familien für jedes minderjährige Kind Kindergeld. Auch für volljährige Kinder kann es noch etwas geben, allerdings höchstens bis zum 25. Geburtstag. Die Höhe des Kindergeldes orientiert sich an dem von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimum von Kindern. Das heißt, der Betrag muss für die Kinder ein Leben mit dem Nötigsten garantieren und darf nicht durch Steuern vermindert werden. 

Wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und steuerpflichtig ist – egal welcher Nationalität zugehörig – kann Kindergeld beantragen. Deutsche, die im Ausland arbeiten, aber in der Bundesrepublik sozialversichert und steuerpflichtig sind, erhalten die Leistung ebenfalls. EU-Bürger, die zeitweise in Deutschland arbeiten und an den deutschen Fiskus Steuern zahlen, können Kindergeld für ihre Kinder beziehen, selbst wenn diese im Heimatland leben. Dafür ist ein Saisonarbeiter aus Polen bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, der dann im Juni 2012 das entsprechende Urteil fällte.

 

 

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Annette Ruhe, Verbraucherjournalistin, ist seit 2001 an Bord. Sie war Redakteurin für die WISO-Monats-CD und hat dann verbraucherblick mitentwickelt. Von Hause aus Historikerin, liegt ihr daran, schwierige Sachverhalte verständlich zu erklären. Schwerpunkte: Vorsorge, Verbraucherrecht, Steuern. Hauptaufgabe: Redigieren, Themenplanung. Größte Freude: Verbraucher-Tipps, die erfolgreiche Anwendung finden.