18. Oktober 2020

Günstigerprüfung

© fizkes/Shutterstock

Oft zahlen Steuerpflichtige mehr Steuern als sie hätten müssen, etwa weil Wahlrechte oder Begünstigungen in der Einkommensteuererklärung nicht optimal genutzt werden. Das kann vermieden werden – und zwar mit einer sogenannten Günstigerprüfung. Dabei werden Wahlrechte oder Optionen miteinander verglichen. Das bessere Ergebnis wird dann in der Steuererklärung berücksichtigt. Welche Günstigerprüfungen gibt es überhaupt?

Teilweise werden solche Günstigerprüfungen vom Finanzamt automatisch vorgenommen. Das ist vor allem bei schwierigen Konstellationen der Fall wie bei der Abwägung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die Berechnungen, was für die einzelne Familie steuerlich mehr Vorteile hat, sind sehr komplex. Manchmal muss der Vorgang aber erst beantragt werden – und zuvor selbst geprüft werden, welche Variante sich mehr lohnt. Dazu muss der Steuerzahler sich allein ausrechnen, welche Berechnungsart günstiger für ihn ausfällt, oder einen Steuerrechner am Computer bemühen. Soll er zum Beispiel die Kosten der Monatskarte einreichen oder die Entfernungspauschale anwenden?

Familienleistungsausgleich

Familienleistungsausgleich – darunter versteht man die staatliche Unterstützung von Familien. Dabei gibt es zwei Optionen: entweder das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Das Kindergeld wird den Familien beziehungsweise dem Kindergeldberechtigten monatlich ausgezahlt. Es stellt eine Art Vorauszahlung dar. Die Freibeträge für Kinder hingegen kommen erst bei der Einkommensteuerveranlagung ins Spiel und mindern das steuerpflichtige Einkommen. Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung wirken sich diese nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.

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