16. November 2020

Einfach abstellen geht nicht

Paketzustellung in Corona-Zeiten

Geht es Ihnen auch so? Wenn ein Paketzusteller bei mir klingelt, gehe ich im Moment wegen Corona lieber auf Abstand. Bei der sich aktuell weiter verschärfenden Pandemie suchen auch die Unternehmen nach kontaktlosen Alternativen bei der Zustellung von Paketen und Päckchen. 

Rechtlich ist es so: Der Paketdienstleister ist verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß zuzustellen. Das bedeutet, er muss die Lieferung grundsätzlich persönlich an Sie übergeben. Im Zweifel muss der Zusteller die Übergabe nachweisen. Ein Paket einfach vor der Tür oder auf der Terrasse abzustellen, reicht nicht aus. Sie können eine Abstellgenehmigung erteilen und einen Abstellort selbst wählen. Dann kann und darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Platz ablegen. Eine solche Vereinbarung wird in der Regel per E-Mail vereinbart und war auch schon vor Corona üblich. Diese Zustellform ist jedoch für Sie risikoreich: Sofern der Zusteller den Nachweis über den Ablageort erbringen kann und das Paket zwischenzeitlich entwendet wurde, geht die Haftung auf den Empfänger, also Sie über. Einfach ausgedrückt: Es gibt keinen Ersatz!

Eine Zustellung an einen Paketshop ist ebenfalls möglich, das wird als Ersatzzustellung bezeichnet. Der Empfänger muss dabei über den Verbleib der Sendung informiert werden. Die gesetzliche Widerrufsfrist für bestellte Ware beginnt, wenn das Paket von Ihnen abgeholt wurde. Den Zeitpunkt der Abholung müssen Sie jedoch im Streitfall selbst nachweisen.

Offensichtliche Schäden müssen Sie auch in Corona-Zeiten dem Lieferanten und dem Händler sofort anzeigen. Entdecken Sie einen Reklamationsgrund erst nach dem Auspacken, müssen Sie den Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Lieferdienst melden. Diese Frist hat jedoch nur Auswirkungen auf den Transportvertrag. Bei Waren aus dem Online-Shop gilt, dass Sie sich an den Händler wenden sollten. Denn dieser trägt das Transportrisiko und muss dem Empfänger zur Erfüllung des Kaufvertrags einwandfreie Ware liefern.

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie bei Problemen zur Paketzustellung reagieren sollen, können Sie sich Hilfe bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort holen. Wir stehen Ihnen sehr gern beratend zur Seite und leisten Aufklärung über Ihre Rechte. Auf unserer Website der Verbraucherzentrale Bremen bieten wir darüber hinaus viele Informationen zu diversen verbraucherrechtlichen Fragen an.

Dr. Annabel Oelmann ist seit April 2016 Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Zuvor leitete sie sieben Jahre lang u.a. die Gruppe Finanzen und Versicherungen der VZ Nordrhein-Westfalen. Ihre Themenschwerpunkte sind Geldanlage, Kredite, Versicherungen und Altersvorsorge.