16. März 2021

Krankes Kind

© ORION PRODUCTION/Shutterstock

Es passt nie: Der Tag quillt über vor Arbeit und Terminen und das Kind wacht morgens auf mit bellendem Husten und fiebrigen Augen. Da gerät das wackelige Alltagsgebäude berufstätiger Eltern sofort ins Wanken. Das Kind muss zum Arzt und betreut werden. Können Eltern in solchen Fällen einfach zu Hause bleiben? Ja, sagt das Gesetz, wenn sie ein paar Dinge beachten. In Zeiten der Corona-Krise mit Homeoffice und Homeschooling haben Eltern sogar einen extra Anspruch auf Kinderkrankentage. Welche Regeln jetzt gelten. 

Nachdem die Eltern die häufig sehr knifflige Frage geklärt haben, wer sich um das kranke Kind kümmert, müssen sie zunächst dem Arbeitgeber Bescheid geben. Bei kranken Kindern gibt es keine Karenzzeit wie für die eigene Krankheit, bei der viele Arbeitgeber erst nach drei Tagen ein Attest fordern. Für erkrankte Kinder braucht man direkt eine Bescheinigung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in solchen Fällen ein Fernbleiben der Arbeit bei Lohnfortzahlung vor. Aber viele Arbeitsverträge schließen den entsprechenden BGB-Paragrafen aus. 

Sind beide Elternteile berufstätig und gesetzlich versichert, stehen jedem 10 Tage im Jahr zu, an denen man mit dem kranken Kind zu Hause bleibt. Bedingung sind das Attest vom Arzt und, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist. Bei mehreren Kindern unter 12 erhöht sich die Anzahl der Tage auf 25. Alleinerziehende erhalten immer die doppelte Anzahl der Betreuungstage, also 20 pro Kind oder höchstens 50 im Jahr. Für das Jahr 2021 gilt eine Sonderregel, die der Corona-Krise und der Betreuung der Kinder zu Hause geschuldet ist.

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Annette Ruhe, Verbraucherjournalistin, ist seit 2001 an Bord. Sie war Redakteurin für die WISO-Monats-CD und hat dann verbraucherblick mitentwickelt. Von Hause aus Historikerin, liegt ihr daran, schwierige Sachverhalte verständlich zu erklären. Schwerpunkte: Vorsorge, Verbraucherrecht, Steuern. Hauptaufgabe: Redigieren, Themenplanung. Größte Freude: Verbraucher-Tipps, die erfolgreiche Anwendung finden.