25. April 2021

Miete richtig mindern

© LightField Studios/Shutterstock

Wenn die Wohnung einen Mangel aufweist und sich der Vermieter mit der Reparatur Zeit lässt, fühlen sich Mieter schnell hilflos. Weiterzahlen, obwohl die Nutzung vom Zuhause eingeschränkt ist? Das Gesetz gibt Mietern ein scharfes Schwert in die Hand: Sie können die Miete ab Auftreten des Mangels mindern, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat. Allerdings sollten Mieter dabei besonnen vorgehen und sich informieren, welche Höhe der Mietkürzung angemessen ist.

Schimmel, Lärm, defekte Heizung – es gibt viele Mängel, die das Leben in einer Mietwohnung beeinträchtigen können. Der Mieter hat in diesen Fällen das Recht, die Miete an die sogenannte geminderte Gebrauchsfähigkeit der Wohnung anzupassen, kurz: Er darf die Miete mindern. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Vermieter auf den Mangel hinweist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Der Mieter darf also auch mindern, wenn der Mangel von außen auf die Wohnung „einwirkt“, etwa weil von einer Diskothek, die bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht gebaut war, eine nächtliche Lärmbelästigung ausgeht. Bei Mängeln, die der Vermieter beseitigen kann, stellt die Mietminderung außerdem ein wichtiges Druckmittel dar, um den Vermieter zur Reparatur zu veranlassen.

Erste Regel: Ruhig bleiben!

Auch wenn das Gesetz geringe Anforderungen an die Mietminderung stellt und die Nerven des Mieters wegen des Mangels bereits blank liegen, sollte nichts überstürzt werden: Teilen Sie dem Vermieter den Mangel schriftlich mit – je konkreter Sie diesen beschreiben, desto besser – und bitten Sie ihn darum, den Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 14 Tage) zu beheben, falls dies aufgrund der Art des Mangels möglich ist. Teilen Sie dem Vermieter zudem mit, dass Sie die Miete mindern, aber bei der kommenden Monatszahlung mit wortgleichem Vermerk „unter Vorbehalt“ weiterzahlen. Informieren Sie sich vorab bei einem Mieterverein oder bei einem Anwalt darüber, welche Höhe bei der Mietminderung angemessen ist. Versuchen Sie, sich mit dem Vermieter über die Höhe der Mietminderung zu einigen. Einvernehmlichkeit hilft, spätere Konflikte zu vermeiden.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.