20. Mai 2021

Extraklasse für Kassenpatienten

© Gorodenkoff/Shutterstock

Ein komfortables Einzelzimmer und Chefarztbehandlung – wer hätte das nicht gern, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht? Üblicherweise haben darauf nur Privatpatienten Anspruch, während sich gesetzlich Versicherte in der Regel mit der Holzklasse in Form eines Mehrbettzimmers ohne Vorzugsbehandlung zufriedengeben müssen. Doch auch sie können sich zum Patienten erster Klasse machen, und zwar über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung. Wie bei jeder Versicherung gilt dabei: Erst vergleichen, dann entscheiden. 

Ungemütliche Räume, grelles Licht, kaum Privatsphäre, karge Kost und oftmals wechselnde Ansprechpartner bei der Behandlung – so stellt sich der Krankenhausaufenthalt üblicherweise für gesetzlich versicherte Patienten dar. Sie erhalten bei einem erforderlichen Krankenhausaufenthalt die „medizinisch notwendige Versorgung“, wie es im Versicherungsjargon heißt. Das bedeutet: Sie werden üblicherweise im nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht, das durchaus auch ein Zweibettzimmer sein kann. Pro Übernachtungstag müssen sie 10 Euro aus eigener Tasche zuzahlen und werden vom jeweils diensthabenden Mediziner behandelt. 

Angesichts dieser Bedingungen wünscht sich so mancher Kassenpatient spätestens beim ersten anstehenden Krankenhausaufenthalt, zum erlauchten Kreis der Privatpatienten zu gehören. Denn die kommen üblicherweise in komfortablen Einzel- oder Zweibettzimmern unter und werden vom Chefarzt persönlich behandelt. Abgesehen vom zusätzlichen Komfort kann vor allem Letzteres wichtig sein, wenn es um die Behandlung einer komplizierten Erkrankung geht, auf die sich bestimmte Kliniken spezialisiert haben.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.