Ordnung muss sein
Eigentlich versteht es sich von selbst: Wer mit anderen auf engem Raum zusammenwohnt, muss Rücksicht nehmen. Will man das nicht, sollte man in ein Einfamilienhaus am Stadtrand ziehen. Dort wird es weniger Mitmenschen stören, wenn die Musik am späten Abend laut aufgedreht wird oder der Grill das ganze Wochenende qualmt. Doch weil eben jeder andere Vorstellungen davon hat, was im täglichen Miteinander nervt, gibt es Hausordnungen. Darin darf aber nicht alles geregelt werden.
Ein Haus mit 20 Wohnungen oder mehr – das macht schnell mindestens 40 Menschen, die Wand an Wand, Balkon an Balkon leben. Es lässt sich dabei nicht vermeiden, dass Geräusche oder Gerüche aus der Nachbarwohnung auch einmal bei den Mitbewohnern ankommen. Damit kann üblicherweise auch jeder leben – solange der Störfaktor nicht zum Dauerzustand wird. Allerdings sind einige Menschen schneller von der Lebensweise der Nachbarn genervt als andere. Damit es nicht fortwährend zum Streit kommt, regelt üblicherweise die Hausordnung das Miteinander. „Aufgesetzt wird sie vom Vermieter“, sagt Julia Wagner, Referentin Recht bei Haus und Grund Deutschland in Berlin. Er übergibt sie dem Mieter üblicherweise zusammen mit dem Mietvertrag.
Wenn mehrere Eigentümer in einem Gebäude Wohnungen haben, gilt laut der Rechtsexpertin Folgendes: „In einer Wohnungseigentümergemeinschaft setzen die Eigentümer selbst eine Hausordnung auf, wenn nicht bereits die Teilungserklärung alles Nötige enthält. Sie müssen sie dann in der Eigentümerversammlung gemeinsam beschließen, damit sie gilt.“ Übrigens sollte eine Hausordnung auch ab und zu aktualisiert werden. „So kann verhindert werden, dass Regelungen ausgelegt werden müssen, weil sie nicht mehr eins zu eins auf die Immobilie passen“, erklärt Julia Wagner. In sehr alten Hausordnungen heißt es beispielsweise noch „Bitte achten Sie daher darauf, (…) Schreibmaschinen auf schalldämpfende Unterlagen zu stellen“. Sinnvoller wären aber beispielsweise Regeln zu Klimageräten und -anlagen.
… mehr lesen Sie in verbraucherblick 06/2021.
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