19. Juli 2021

Gemeinsam stark

© Thapana Onphalai/Shutterstock

Überzogene Renditeversprechen, fehlerhafte Prospekte für Wertpapiere, verspätete Informationen – auf dem Kapitalmarkt kann einiges schiefgehen. In vielen Fällen trifft dies direkt eine große Anzahl von Anlegern. Zugleich sind die Verfahren langwierig und teuer, sodass Kleinanleger ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen. Das Musterverfahren für Kapitalanleger soll Verbrauchern helfen, indem Umstände zentral geklärt werden, die für viele Prozesse relevant sind. Geschädigte sparen damit Gerichtskosten und erhöhen den Druck auf den Beklagten.

Prospekte sollen Anlegern alle Informationen über die Wertpapiere und die Emittenten geben, die notwendig sind, um sich für oder gegen eine Anlage zu entscheiden. Beinhaltet ein solcher Prospekt Fehler oder ist er unvollständig, schädigt dies eine ganze Reihe von Anlegern. Ein fehlerhafter Börsenprospekt beim dritten Börsengang der Telekom zum Beispiel betraf rund 17.000 Anleger. Weil eine Welle von Klagen drohte, wurde damals, im Jahr 2005, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verabschiedet. Dieses zielt darauf ab, die Rechtdurchsetzung für geschädigte Kapitalanleger zu vereinfachen und gleichzeitig die Gerichte zu entlasten.

Das klingt zunächst widersprüchlich, tatsächlich können aber beide Ziele zugleich erreicht werden: Beim Musterverfahren entscheidet ein Gericht über einzelne Umstände, die für eine Vielzahl von Fällen relevant sind. Um diese muss der einzelne Geschädigte also in seinem Prozess nicht mehr streiten. Das spart aufwendige Sachgutachten, erhöht den Druck auf den Beklagten und beschleunigt den Prozess. So viel zur Theorie.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.